Sprechstundenkonzept: Vorsorgesprechstunde
Abseits der Behandlungszeiten für die Regelversorgung von 20 Stunden findet eine Sprechstunde für Beratung und Diagnostik statt. Sie bietet Raum zum Dialog hinsichtlich der individuellen Bedürfnisse. Weder die Praxisgebühr noch eine Überweisung sind erforderlich. Diese individuelle Option ist für Menschen gedacht, die eine Aufwertung vom gesetzlichen Rahmen des "Ausreichenden, Wirtschft- lichen, Notwendigen und Zweckmäßigen" suchen und lieber vorbeugen möchten, als ungeplante Erkrankungen und Ausfallzeiten in Kauf zu nehmen.
Für wen ist die Vorsorgesprechstunde konzipiert?
Für Patienten ohne Krankheitssymptome, Menschen die Zusatz- oder Vorsorgeleistungen mit adäquater Beratung wünschen, Gutachten oder Bescheinigungen benötigen. Für jene, die eine Routinekontrolle wünschen, Kontaktlinsen überprüfen lassen möchten, einen plastischen oder refraktiven Eingriff („Sehen ohne Brille“, multifokale graue Star Linsen) erwägen oder in deren Familien gehäuft Augenerkrankungen aufgetreten sind.
Komplikationen und Risiken können frühzeitig erkannt, abgewendet oder behandelt werden, bevor ein Schaden entsteht.
Wer kann nicht in der Vorsorgesprechstunde untersucht werden?
Patienten mit bekannten Erkrankungen, deren Therapie oder Diagnostik in den klaren Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fällt.
Was passiert, wenn die Vorsorge eine Erkrankung aufdeckt?
Die Therapie und Diagnostik fallen in den Rahmen der GKV (nach § 12 V. SGB).
Wie erfolgt die Abrechnung?
Ich liquidiere nach den üblichen Honorarsätzen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die anfallenden Leistungen werden vorab oder ergänzend vertraglich vereinbart und sind dem beiliegenden GOÄ-Blatt zu entnehmen.