Dr. Stefan Bültmann Facharzt für Augenheilkunde
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Selbstzahler-Sprechstunde


Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankversicherung („Kasse“) können in der Selbstzahler-Sprechstunde vereinbart werden. Ein Überweisungsschein ist daher nicht erforderlich.


In der gesetzlichen Krankenversicherung sind keinerlei Untersuchungen der Augen bei Beschwerdefreiheit vorgesehen. Daher kann keine Überweisung "zur Vorsorge" oder "zur Kontrolle" ausgestellt werden. Vorsorge ist jedoch besser als eine verschleppte Erkrankung.


Dies umfasst beispielsweise sämtliche Vorsorgeleistungen bezüglich


- Netzhaut

- alterskorrelierter Makula-Degeneration (AMD)

- Glaukom (grünem Star)

- Amblyopie (versteckte Schwachsichtigkeit) bei Kleinkindern zwischen dem 1. und 5. Lebensjahr


oder attraktive Wunschleistungen wie beispielsweise


- Anpassung oder Überprüfung von weichen Kontaktlinsen

- kosmetische Eingriffe (Schlupflider, Warzenentfernung, BoTox) und deren Nachsorge

- Gutachten, Atteste (Beruf, Bewerbung, Sport, Führerschein, Versicherungswechsel...)

- Brillenberatung (Zweitbrille, PC-Brille, Arbeits-Brille...)

- Zweitmeinungen im selben Abrechnungsquartal

- Vorbereitung sowie Nachsorge von Excimer-Laser-Chirurgie bei Fehlsichtigkeit

- weiterführende Behandlung bei trockenem Auge mittels Punctum-Plugs, Meibom-Drüsen-Sondierung

- Entspannungsübungen für die Augen


Die Honorarabrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).


Die Konzeption soll [verglichen mit dem Charter-Flug] ein Upgrade von Economy-Class auf Business-Class bieten, für all jene, die eine individuelle Premium-Lösung abseits des Quartalsdenkens bevorzugen.

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