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Ablauf des Prüfungsverfahrens Die Anmeldungen zur Magisterprüfung können entweder vom 1. bis 15. Februar oder vom 1. bis 15. Juli erfolgen. Die neue Anmeldefrist betrifft nicht die Prüfungskandidaten, mit dem 1. Hauptfach an der ehemaligen Fakultät für Orientalistik und Altertumswissenschaft! Mit dem Antrag auf Zulassung müssen Sie sich verbindlich entscheiden, in welcher Reihenfolge Sie die einzelnen Prüfungsleistungen erbringen möchten. Entsprechend ergeben sich für den Zeitplan der Gesamtprüfung die folgenden Möglichkeiten: Variante 1: Magisterarbeit als erste Prüfungsleistung Anmeldung zur Prüfung und Zuteilung des Themas der Magisterarbeit: Abgabe der Magisterarbeit: Schriftliche und mündliche Prüfungen: Variante 2: Magisterarbeit als letzte Prüfungsleistung Anmeldung zur Prüfung: Schriftliche und mündliche Prüfungen spätestens bis Anmeldung zur Magisterarbeit: |
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| Anschrift | Voßstraße 2 Gebäude 4370 (1. OG) 69115 Heidelberg |
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| Öffnungszeiten | Mo-Fr, 10-12 Uhr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leiter | Dr. Klaus Kempter Telefon: 06221 54-3480 E-Mail: k.kempter@urz.uni-heidelberg.de Sprechstunde: Fr, 10-12 Uhr und nach Vereinbarung |
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| Sekretariat | Beate Haupt, Verw. Angest. Telefon: 06221 54-3481 Fax: 06221 54-3625 E-Mail: i58@ix.urz.uni-heidelberg.de |
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| Für alle fachlichen Entscheidungen zuständig ist der | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorsitzender | Prof. Dr. Thomas Maissen Telefon: 06221 54-2269 ZEGK - Historisches Seminar Grabengasse 3-5 69117 Heidelberg Sprechstunde: nach Vereinbarung |
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| Stellvertreter | Prof. Dr. Gerrit Kloss Seminar für Klassische Philologie |
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| Anschrift | Voßstraße 2 Gebäude 4370 69115 Heidelberg |
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Zur Abnahme der Magisterexamensprüfung sind in der Regel nur Professoren und Professorinnen, Hochschul- und Privatdozenten und -dozentinnen befugt. Assistenten, Assistentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können nur dann ausnahmsweise zu Prüfern und Prüferinnen bestellt werden, wenn Professoren, Professorinnen und Hochschul- und Privatdozenten und -dozentinnen nicht in genügendem Ausmaß zur Verfügung stehen. Wissenschaftliche Mitarbeiter, denen die Prüfungsbefugnis übertragen worden ist: Moderne Indologie: Dr. Mala Al-Farooq und Dr. Thomas Lehmann Klassische Archäologie: Dr. Jens-Arne Dickmann |
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Anerkennung von auswärts erworbenen Seminarscheinen Proseminar- und Hauptseminarscheine, die an einer anderen Universität erworben worden sind und die als Zulassungsvoraussetzungen eingereicht werden sollen, bedürfen zuvor der Anerkennung durch den Prüfungsbeauftragten oder den Fachstudienberater des Seminars oder Instituts des betreffenden Faches. In Einzelfällen entscheidet der Magisterprüfungsausschuss. Proseminar- oder Hauptseminarscheine, die als Zulassungsvoraussetzungen eingereicht werden sollen, müssen mindestens mit der Note 4,0 bewertet sein, um als Zulassungsvoraussetzung gelten zu können. Scheine mit der Bewertung 4,3 oder 4- (vier minus) werden nicht akzeptiert. Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist für die Magisterarbeit Ein Antrag auf Verlängerung muss spätestens vier Wochen vor Fristablauf beim Gemeinsamen Prüfungsamt eingegangen sein. (§ 10.4, Satz 4 der Magister-PO, Allgemeiner Teil.) Ein Verlängerung kann nur gewährt werden, wenn zwingende Gründe, die der Bewerber oder die Bewerberin nicht zu vertreten hat, die rechtzeitige Abgabe der Magisterarbeit verhindern. Diese Gründe sind vor allem: Krankheit (dem Antrag auf Fristverlängerung ist ein ärztliches Attest beizufügen); die familiäre Situation; Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung. Im Einzelfall entscheidet der Magisterprüfungsausschuss. Rückgabe des Magisterarbeitsthemas Das gestellte Thema der Magisterarbeit kann nur einmal, und zwar nur innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungsfrist, zurückgegeben werden; die Bearbeitungsfrist von sechs Monaten beginnt mit der Ausgabe des zweiten Themas von neuem. (§ 10.4, Satz 5 der Magister-PO) Magisterprüfungsordnung erhältlich Die Magisterprüfungsordnung, Allgemeiner Teil, und die Besonderen Teile der Magisterprüfungsordnung für die einzelnen Fächer sind im Studentensekretariat (Seminarstraße 2, 69117 Heidelberg) sowie beim Gemeinsamen Prüfungsamt (Voßstraße 2, Fachstudienberatung Für die Angaben über die Fachstudienberatung siehe bei den Seminaren und Instituten unter "Seminare und Institute". |
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| Gemeinsames Prüfungsamt (GPA) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| "Magister in den Beruf (MiB)" | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Magister-Prüfungsordnungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Studienberatung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Seitenbearbeiter: Schultes/Neumaier |
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