Warum die Uni einen Karzer brauchte

Das Jubiläumsjahr der Stadt Heidelberg ging mit dem letzten Glockenschlag des alten Jahres zuende. Was hat das Jahr gebracht, was wird bleiben? Aus Sicht der Universität fällt die Bilanz positiv aus. Erinnert sei an die vielen universitären Veranstaltungen in dem Programm, das aus Anlaß der ersten urkundlichen Erwähnung der Stadt vor 800 Jahren konzipiert worden war. Die Universität thematisierte das Verhältnis zur Stadt in einer eigenen Reihe des Studium Generale. Autoren aus der Universität trugen zur umfassenden Aufarbeitung der gemeinsamen Geschichte in Büchern wie „Heidelberg – Geschichte und Gestalt“ von Herausgeber Elmar Mittler bei. Nicht zuletzt präsentierte die Universität wissenschaftliche Erkenntnisse wie im Fall der Uni-Geographen in Einzelausstellungen – um nur einige Beispiele von Aktivitäten zu nennen.

Von den elf Studium-Generale-Vorträgen dürfte „Heidelberg – die Universität und die Stadt“ von Prof. Eike Wolgast, Historisches Seminar, die manchmal komplizierte Beziehung in den ersten Jahrhunderten nach der Universitätsgründung am detailreichsten dargestellt haben. Der unispiegel beschreibt hier, vor allem auf Basis des Wolgast-Vortrags, das studentische Leben im ausgehenden Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit. Warum brauchte die Universität ein eigenes Gefängnis für ihre Studenten? Um welche „Laster“ handelte es sich hauptsächlich? Was hielten die Heidelberger von den privilegierten jungen Studenten, die sich oft nicht um die Regeln für Normalbürger kümmerten?

In den Gründerjahren der ältesten Universität Deutschlands waren die Studenten erstaunlich jung, wenn sie sich immatrikulierten und dadurch Teil der Universitas, einer Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden, wurden. Mit 13 oder 14 kamen sie an die Uni, und ihre Lehrer, die Magister, brachten es oft auch erst auf das Alter von 20. Es liegt auf der Hand, daß sie ihre pubertären Konflikte an der Universität austragen mußten. Sie war das nächstliegende Organ der Erwachsenenwelt, ein äußerst umfassendes dazu, denn Bildung beinhaltete damals die Idee der Askese. Tatsache ist, daß die Universität Heidelberg 1545 ein eigenes Gefängnis einrichtete, den Karzer. In den Jahrhunderten vorher hatte sie das städtische Gefängnis mitbenutzt, denn eigentlich herrschte eine Stimmung notorischer Abneigung gegen Haftstrafen vor: Sie brachten Kosten für Bewachung und Bauten mit sich. Der Heidelberger Historiker Jochen Goetze bringt das Prinzip des Karzers treffend auf den Punkt: Man erhob pädagogische Ratlosigkeit, sicher auch Unfähigkeit und Unwilligkeit, zum Prinzip und sperrte unbotsame Kinder und Jugendliche – die die jungen Studenten ja noch waren – wegen überwiegend geringfügiger disziplinarischer Vergehen kurzerhand in den Karzer – um Ruhe vor ihnen zu haben.


Studentenlaster: Lärmen, Stehlen, Nacktbaden

Von Beginn an verfügte die Universität über einen eigenen Gerichtsstand, war also nicht der städtischen Gerichtsbarkeit unterworfen. Die Gerichtshoheit über die Kleriker – und formal gesehen waren die Universitätsangehörigen Kleriker – besaß der Wormser Bischof, der dieses Recht schon 1394 dem Rektor übertrug. Laien unterstanden dem Gericht der kurfürstlichen Beamten in der Stadt, Vogt und Schultheiß. Um welche Vergehen ging es damals, zu Beginn des 15. Jahrhunderts? Der Historiker Eike Wolgast spricht von „leichten Kriminalfällen“ und der gesamten Zivilgerichtsbarkeit, die dem Rektor unterstanden. Es ging um Mietstreitigkeiten, Bücherpreise und geliehenes Geld, auch um „alle Kleindelikte, die sich im Verkehr der Studenten mit den Bürgern ergaben“. Sie kamen vor das Universitätsgericht, bestehend aus Rektor und vier Magistern der Artistenfakultät, in zweiter Instanz vor den Rektor und die gesamte Universität. Spätestens 1420 einigten sich Uni und Stadt über den Gerichtsstand in solchen Fällen, in denen sowohl Bürger als auch Studenten beteiligt waren. Für Konflikte zwischen Universitätsangehörigen und Hofbediensteten galt ab 1467: Wenn sich die Klage gegen Bedienstete des Kurfürsten richtete, fungierten Vogt und Schultheiß sowie der Marschall des Schlosses als Richter. Daß etliche Nicht-Studenten sich um den lukrativen Status des „Universitätsverwandten“ bemühten – Pedelle und Buchhändler, Buchkrämer und Pergamenthersteller, Schreiber und Initialenmaler – , und es dabei oft nicht mit rechten Dingen zuging, macht eine Klage der Heidelberger Bürger im Januar 1509 bei Kurfürst Ludwig V. deutlich: „Das etlich, die nit umb studirens willen hie syn noch ihr letzen (=Lektion) horen, mit wibe und kinder hie sitzen, wasser und weid gebruchen, gewerb und handel driben und fur studenten beschirmt werden.“ Heute, in Zeiten der Diskussion um den Abbau des Sozialstaats, erscheinen die Klagen der Bürger erstaunlich aktuell. „Erschleichen von Steuervergünstigungen und Sozialleistungen“ heißt so etwas heute.

Am intensivsten berührten sich Universität und Stadt durch die Studenten. Laut Eike Wolgast „scheint ein spannungsreiches Verhältnis eher die Regel als die Ausnahme gewesen zu sein“. Von Anfang an belasteten studentische Disziplinlosigkeiten die Beziehungen. Auf der einen Seite war die Stadt auf die Universität finanziell angewiesen, auf der anderen mußten die vielen privilegierten Fremden den Ortsansässigen ein Dorn im Auge sein. Gerade die Internationalität der Universität machte von Beginn an ihr Wesen aus. Ruprecht I. erhoffte sich bei der Gründung klare Vorteile für Stadt und Territorium durch den Zuzug von Gelehrten aus der gesamten Welt, „ex omnibus orbis finibus“. Es muß die Bürger permanent provoziert haben, was den Universitätsangehörigen erlaubt war.

Bereits im Januar 1387, also wenige Monate nach der Gründung, erließ die Universität ihre erste Disziplinarordnung. Die Studenten galten als Kleriker, sollten geistliche Tracht tragen und sich entsprechend benehmen. Offenbar akzeptierten nicht alle den neuen Stand, denn sonst hätte modische und extravagante Kleidung nicht eigens verboten werden müssen. Wolgast faßt die diversen Ordnungen der frühen Jahre zusammen und stellt daraus einen Katalog der Laster auf. Es ging um nächtliches Lärmen und Musizieren. Zerbrochene Gefäße bildeten den Stein des Anstosses. Daß die Studenten in der Stadt Steine warfen, war unter Strafe gestellt. Verbale oder tätliche Angriffe auf städtische Bedienstete oder Wächter tauchen in den Disziplinarordnungen auf, neben der Beleidigung und Schädigung von Einwohnern. Auch die Heidelberger Juden standen zunächst noch unter Schutz, bevor Ruprecht I. sie 1387 vertreiben ließ und ihre Häuser „seiner“ Universität schenkte. Verboten war den Studenten, Wein- oder Obstgärten zu betreten und Feldfrüchte zu stehlen, Maibüsche abzureißen, Tauben, Gänse oder Nachtigallen zu fangen oder die Teiche auszufischen. Auch Nacktbaden im Neckar taucht schon in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts in der Liste der verbotenen Freuden für Studenten auf. Natürlich durfte der Kleriker-Nachwuchs den Mühlenbetrieb nicht stören. Die Belästigung ehrbarer Jungfrauen stand unter Strafe. Wer als Student Nachschlüssel besaß oder gebrauchte, den traf die volle Wucht der universitären Disziplinarordnung. Verboten wurde immer wieder, auf die Stadtmauer zu klettern, Tore oder Brücken zu beschädigen oder die Festungswerke des Schlosses zu betreten. August Thorbecke beschreibt vor mehr als hundert Jahren einen unbegreiflichen Vorfall: 1426 stellte ein kurfürstlicher Soldat einen Kleriker aus Speyer, der in Heidelberg studierte, beim Spaziergang an der Schloßbefestigung und hängte ihn kurzerhand ohne Urteilsspruch auf.

Warum die Studenten nicht auf das Handschuhsheimer Kirchweihfest durften, steht im nächsten unispiegel.

Michael Schwarz
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Created: 21.03.97 Updated: 20.04.97