Ein historisches Wörterbuch beruht auf der Auswertung der entsprechenden Quellentexte - so auch das Rechtswörterbuch. Die infrage kommenden Rechtswörter wurden in ihrem Kontext auf Belegzettel von Hand abgeschrieben, in alphabetischer Reihenfolge sortiert und archiviert. Unser Belegarchiv enthält heute mehr als 2 Mio. Belegzettel. Seit der Reform des DRW in der ersten Hälfte der siebziger Jahre sind allerdings alle Simplizia, die erst nach 1800, und alle Komposita, die erst nach 1700 belegt sind, von der Darstellung ausgeschlossen. Ebenso werden an die Rechtlichkeit der zu behandelnden Wörter höhere Anforderungen gestellt, so daß eine Vielzahl der bei uns belegten Wörter nicht mehr als Wortartikel behandelt werden.