[Hier beginnt S. 60 der Edition] Schließlich und zum eilften befehlen Wir den Assessorn Unsers
und des Heil. Reichs Kammergerichts hiermit ernstlich, der Ständ privilegia reiflich zu erwägen, fleißig in acht zu nehmen und steif darüber zu halten, damit also leicht dergleichen
appellationes nicht angenommen werden, welche solchen privilegiis und darinnen enthaltenen Summen zuwiderlaufen, in gestalten dann Kammerrichter, Präsidenten und Beisitzere, wann sie im Zweifel stehen,
ob die summa appellabilis oder aber dem privilegio vielleicht nicht konform sein möchte, die begehrte inhibitiones nicht zu erkennen, sondern abzuschlagen oder wenigst dem iudici a quo vorhero um Bericht zu schreiben schuldig sein sollen.