Quellenauswahl

Überschriften der Edition zu den Abschnitten von Ssp.

praefatio rhythmica

prologus

textus prologi

von der herren geburt

Register I

Register II

Register III

I 1 Ursprung und gegenseitiges Verhältniss der geistlichen und weltlichen Macht.

I 2 Abstufungen der geistlichen und weltlichen Gerichte und der Personen nach ihrer Pflicht jene zu besuchen.

I 3 § 1. Von den sieben Welten. § 2. Heerschilden. § 3. Sippezahlen.

I 4 Von Erbunfähigen.

I 5 § 1. Erbrecht der Enkel. § 2. Erbrecht der Töchter. § 3. Erbrecht der Geistlichen.

I 6 § 1. Begriff von Erbe. § 2.4. Uebergang der Schulden und Forderungen auf den Erben. § 3.5. Wann muss der Beklagte bekennen oder leugnen.

I 7 Beweis des aussergerichtlichen und des gerichtlichen Versprechens.

I 8 § 1. Gerichtszeugniss über Eigen, Recht, Leib und Leben. § 2. Vom Frohnboten. § 3. Zeugniss über Sühne und Urfehde.

I 9 § 1-3. Inwieweit muss das Versprechen zu geben oder zu leihen den Erben des Empfängers gehalten werden. § 4. Inwieweit muss das Versprechen zu geben oder zu leihen von dem Erben des Empfängers selbst gehalten werden. § 5.6. Uebergabe des Gutes ohne Auflassung.

I 10 Gaben des Vaters an den unabgesonderten Sohn.

I 11 Herausgabe des Vermögens der Kinder bei ihrer Absonderung.

I 12 Welche Gegenstände fallen in eine Gemeinschaft.

I 13 Inwiefern theilen unabgesonderte Kinder das Erbe mit abgesonderten.

I 14 Unterschied der Erbfolge nach Land- und nach Lehnrecht.

I 15 Klage um fahrende Habe und deren Abweisung.

I 16 Vom angebornen Rechte.

I 17 § 1. Erbfolgeordnung unter Blutsverwandten. § 2. Abweichung des schwäbischen Rechts.

I 18 Welches Recht behielten die Sachsen wider Carls Willen.

I 19 Besonderheit des schwäbischen Rechts im Erbnehmen und Urtheilschelten.

I 20 § 1. Morgengabe bei Ritterbürtigen. § 2. Recht der Frau an Morgengabsgebäuden. § 3-5.7. Beisitz der Witwe mit den Kindern. § 6.9. Beweis der Morgengabe. § 8. Morgengabe bei Nichtritterbürtigen.

I 21 § 1. Erwerb der Leibzucht. § 2. Verlust der Leibzucht.

I 22 § 1. Befugnisse des Erben bis zum dreissigsten Tage. § 2. Ablöhnung des Gesindes des Verstorbenen. § 3. Vom Mustheil. § 4.5. Vom Hergewäte.

I 23 Vom rechten Vormunde und seinen Pflichten.

I 24 § 1. Was gehört zu Morgengabe. § 2. Mustheil. § 3. Gerade und Erbe. § 4. Einlösung versetzter Nachlassachen.

I 25 § 1. Erbrecht des Pfaffen und des Mönchs. § 2. Eintritt eines Unmündigen in ein Kloster. § 3. Eintritt eines Mündigen in ein Kloster. § 4. Eintritt eines Ehemannes in ein Kloster. § 5. Vom Nachlass des gemönchten oder gestorbenen Kindes.

I 26 Wenn Mönch oder Nonne den Heerschild gewinnen.

I 27 § 1. Frauen werden zwiefach beerbt. § 2. Ritterbürtige werden zwiefach beerbt.

I 28 Verfahren mit erblosem Gute.

I 29 Von Verjährung.

I 30 Man erbt in Sachsen nach des Landes Recht.

I 31 Eheliches Güterrecht.

I 32 Von Anmassung der Leibzucht als Eigen.

I 33 Vom Kinde, das nach des Vaters Tode geboren wird.

I 34 § 1.3. Auflassung von Eigen. § 2. Lehnsauftragung.

I 35 § 1. Recht am Schatze. § 2. Recht an Silbererz.

I 36 § 1. Vom Kinde, das zu früh geboren wird. § 2. Vom Kinde, das zu spät geboren wird.

I 37 Von der Ehe mit einer Entehrten.

I 38 § 1. Wer ist rechtlos. § 2. Verfahren mit dem Gute des rechtlosen Geächteten. § 3. Wie gewinnt er sein Recht wieder.

I 39 Vertheidigung der Rechtlosen mit Gottesurtheil.

I 40 Strafe der Treulosen und Heerflüchtigen.

I 41 Von Absetzung der Vormünder.

I 42 § 1. In welchem Alter bedarf man Vormundes. § 2. In welchem Alter mag man Andrer Vormund sein.

I 43 Gerichtsvormund der Frauenzimmer.

I 44 Gerichtsvormund der Frauenzimmer.

I 45 Von rechter Vormundschaft des Mannes und des Schwertmagen über Frauenzimmer.

I 46 Frauenzimmer bedürfen Vormundes bei Klagen.

I 47 § 1. Amt des rechten Geschlechtsvormundes. § 2. Amt des gegebenen Geschlechtsvormundes.

I 48 § 1. Rechtlose darben Vormundes. § 2. Vormundschaft der Lahmen zu Kampf. § 3. Vertheidigung und Beschuldigung mit Kämpfern.

I 49 Wenn ein Verwundeter den Thäter mit Kampf anspricht.

I 50 § 1. Von nicht durchgeführter Friedebruchsklage. § 2. s. art. 48 § 3 (Vertheidigung und Beschuldigung mit Kämpfern).

I 51 § 1. Unterschied der Recht- und Echtlosen. § 2. Von mancherlei Kindern einer Frau. § 3. Wer kann an seiner Geburt nicht bescholten werden. § 4. Wie spricht man einen Schöffenbaren zu Kampf an. § 5. Von unrechter Ansprache zu Kampf.

I 52 § 1-3. Was mag ein Mann und wie mag ers vergeben. § 4. Inwieweit stehen Frau und Gesinde für des Mannes Handlungen ein.

I 53 § 1.2. Wann wettet man dem Richter. § 3. Wann mag der Frohnbote pfänden. § 4. Wann wettet man um eine Sache zwiefach.

I 54 Rechte des Zinsherrn und des Zinsmannes.

I 55 § 1. Ursprung weltlicher Gerichtsbarkeit. § 2. Vom Richter der handhaften That.

I 56 Von Verleihung und Vererbung des Gografenamts.

I 57 Vom Richter der übernächtigen That.

I 58 § 1. Vom Gografen zu langer Zeit. § 2. Des höhern Richters Gegenwart legt die Gewalt des niedern.

I 59 § 1. Vom Richten unter Königsbann. § 2. Vom Hegen des Gerichts.

I 60 § 1. Von der Pflicht einen Vorsprechen zu nehmen. § 2. Von der Pflicht, Vorspreche zu sein. § 3. Von der Pflicht, Rechtes zu pflegen und zu helfen.

I 61 § 1. Wann und wie stellen die Partheien Sicherheit. § 2. Collision ihrer Anträge. § 3. Vom Stammelnden. § 4. Eigenschaften. § 5. Amt des Vorsprechen.

I 62 Regeln über das Verfahren vor Gericht.

I 63 Vom gerichtlichen Zweikampfe.

I 64 Ueberführung eines erschlagenen Verbrechers.

I 65 § 1. Ueberführung des zum Kampf nicht Erscheinenden. § 2. Von Rechtlosen. § 3. Vom Bürgen für einen Verbrecher. § 4. Wann ist Wergeld und andre Schuld zu bezahlen.

I 66 § 1. Ueberführung des in der That Ertappten. § 2. Ueberführung des Verfesteten. § 3. Dessen Verurtheilung.

I 67 § 1. Fristen für den nicht gegenwärtigen Beklagten. § 2. Folgen des Ungehorsams bei peinlicher Klage.

I 68 § 1-4. Gründe der Verfestung. § 5. Wirkung der Verfestung.

I 69 Strafe dessen, der die Friedebruchsklage nicht durchführt.

I 70 § 1. Ungehorsamsverfahren bei Klagen um Gut. § 2. Ungehorsamsverfahren bei Klagen um Schuld. § 3. Ungehorsamsverfahren bei peinlichen Klagen.

I 71 Steigerung der niedern Verfestung zu einer höhern.

II 1 Von Bündnissen der Fürsten.

II 2 Von Versäumung des Gerichts durch den Grafen.

II 3 Wann gewinnt der Beklagte Frist zur Antwort.

II 4 Verfahren beim Ausziehn aus der Verfestung.

II 5 § 1. Grundbesitz befreiet von Bürgenstellung. § 2. Zeit und Ort der Bezahlung von Schuld, Busse, Gewette.

II 6 § 1. Verlust der Busse. § 2. Beweis bezahlter Schuld. § 3. Strafe des säumigen Gerichtspflichtigen. § 4. Verlust des Widerspruchsrechts.

II 7 Fälle und Wirkung der echten Noth.

II 8 Folgen der Nichtvollendung und der Abweisung peinlicher Klagen.

II 9 § 1. Nichterscheinen des Beklagten. § 2. Verbürgung der Partheien. § 3. Wann lässt man Gefangene zur Bürgschaft.

II 10 § 1.3-6. Gerichtliche Handlungen in gebundenen Tagen. § 2. Höhe der Bürgschaft vor Gericht.

II 11 § 1. Nichtleistung. § 2. Nichtempfang gelobter Eide. § 3. Versäumung des Empfangs einer Zahlung. § 4. siehe Artikel 10 § 5: Gerichtliche Handlungen in gebundenen Tagen.

II 12 § 1-3. Persönliche Erfordernisse zum Urtheil-Finden und Schelten. § 4-15. Verfahren beim Fragen, Finden, Widersprechen, Schelten des Urtheils.

II 13 § 1.3-7. Strafe für verschiedene Verbrechen. § 2. Gerichtsgewalt des Bauermeisters. § 8. Rechtsverweigerung durch den Richter.

II 14 Wie befreit sich, wer jemanden in Nothwehr erschlagen, vom peinlichen Verfahren.

II 15 Vom Bruch der bei einer Forderung gelobten Gewere.

II 16 § 1. Gelobung der Gewere bei Klagen für Nahverbundene. § 2. Verbrechen, die an Hand und Leben geh. § 3. Von Busse. § 4. Was wettet der Frohnbote. § 5-9. Besserung verschiedener Verletzungen.

II 17 § 1. Der Sohn haftet nicht für des Vaters Vergehn. § 2. Vertretung des Sohns durch den Vater.

II 18 Ordnung in Findung der Urtheile.

II 19 § 1. Absonderung des Sohns. § 2. Befreiung des Verurtheilten durch des Herrn Eid.

II 20 § 1. Vollgeschwister erben vor Halbgeschwistern. § 2. Wergeld und Busse Verstümmelter.

II 21 § 1.2. Vererbung des Gebäudes auf einem Zinsgut. § 3. Vererbung des Gebäudes auf einer Leibzucht. § 4. Vererbung des Gebäudes auf einem Lehn. § 5. Wann sind Gebäude mitverliehen.

II 22 § 1. Zeugniss gegen den Richter. § 2. Zeugniss mit dem Richter. § 3. Beweis des Mönchslebens. § 4. Vom Zeugniss mit sieben Männern. § 5. Beweis durch des Gegners Zeugniss.

II 23 Von der Ehe Verwittweter.

II 24 Wie wird der Besitz eines Gutes mit Recht verloren.

II 25 Verfahren beim Richten über Raub.

II 26 § 1. Erneuern der Münzen. § 2.3. Verfälschen der Münzen. § 4.5. Schlagen der Münzen. § 6. Verrufen der Münzen.

II 27 § 1.3. Zolltarif. § 2. Von Zollfreiheit und Geleite. § 4. Von Fahren und Reiten über bestelltes Land.

II 28 § 1-3. Beeinträchtigung von Privatländereien und Gewässern. § 4. Benutzung gemeiner Flüsse.

II 29 Verfahren mit zugeflossenen Sachen.

II 30 Von Erbverträgen.

II 31 Vom Nachlass des Gerichteten oder Selbstmörders.

II 32 § 1. Haften des Herrn für den Knecht. § 2. Lohn des entlassenen Knechts. § 3. Lohn des entlaufnen Knechts.

II 33 Wann darf der Knecht den Dienst aufsagen.

II 34 § 1. Verletzung des Knechts um des Herrn willen. § 2. Wem antwortet man um einen Gefangnen.

II 35 Begriff der handhaften That.

II 36 Verfahren bei der Zurückforderung geraubten oder gestohlnen Gutes.

II 37 Verfahren mit gefundenen oder Dieben und Räubern abgenommenen Sachen.

II 38 Von Beschädigung aus Unachtsamkeit.

II 39 § 1. Wenn Korn gestohlen wird. § 2. Wenn Korn von Reisenden verzehrt wird.

II 40 Vom Ersatze des durch Vieh verursachten Schadens.

II 41 § 1. Befrohnung eines Grundstücks um Gewette. § 2. Dessen Befreiung daraus.

II 42 § 1-3. Ansprache eines Gutes als Lehn von zweien, die verschiedene Herrn bekennen. § 4. Ansprache eines Gutes als Lehn von zweien, die denselben Herrn bekennen.

II 43 § 1. Die Ansprache eines Gutes zu Eigen geht der zu Lehn vor. § 2. Die Ansprache eines Gutes zu Erbeigen geht der zu gewonnenem Eigen vor.

II 44 § 1. Erwerb der rechten Gewere. § 2. Wer ersetzt bei Herausgabe eines Gutes die genommenen Früchte nicht. § 3. Beweis der Eigenwere.

II 45 Vom Dingflüchtigen.

II 46 Vom Bestellen fremden oder streitigen Ackers.

II 47 § 1-4. Wenn Vieh auf fremdes Sonder- oder Gemeindeland getrieben wird. § 5. Vom Fahren über ungebautes Land.

II 48 § 1. Haftung des Hirten. § 2. Wenn jemand Korn zu lange auf dem Felde lässt. § 3. Wenn jemand den Zehnten zu lange auf dem Felde lässt. § 4-12. Wo, wovon, wann und wie wird gezehntet.

II 49 § 1. Von der Traufe. § 2. Vom Einhegen des Hofes.

II 50 Von Gränzzeichen und Zäunen.

II 51 Von Backöfen, Abzügen, Koben, Feuermauern.

II 52 Recht des Nachbarn wegen des Ueberhanges.

II 53 Was führt der Zinsmann mit vom Gute.

II 54 § 1-3. Vom Theilnehmen an den Hutanstalten der Gemeinde. § 4-6. Wiefern haftet der Hirte für die Heerde.

II 55 Von Gemeindebeschlüssen.

II 56 § 1. Deichpflicht. § 2.3. Von Veränderungen am Ufer und im Bette eines Flusses.

II 57 Recht der lediglichen Gewere.

II 58 § 1. Recht des Landerben auf die verfallnen Lehnsnutzungen. § 2. Recht des Lehnserben und Lehnsherrn auf die verfallnen Lehnsnutzungen. § 3. Wann verfallen sie.

II 59 § 1. Kündigungszeit bei der Zinsleihe. § 2. Deren Uebergang auf die Erben. § 3. Strassenrecht. § 4. Wer mahlt zuerst.

II 60 Gegen wen geht die Forderung wegen freiwillig aus dem Besitz gelassnen Gutes.

II 61 § 1. Jagdrecht überhaupt. § 2-4. Vom Jagen in Bannforsten. § 5. Vom Jagen auf Saat.

II 62 § 1. Vom Halten gefährlicher Thiere. § 2. Vom Tödten gefährlicher Thiere. § 3. Vom Hegen gefährlicher Thiere.

II 63 § 1. Beschränkung der Frauenzimmer in Handlungen vor Gericht. § 2. Beschränkung der Verfesteten und Gebannten in Handlungen vor Gericht.

II 64 Wann und wie muss mit Gerüchte geklagt werden.

II 65 § 1. Von Verletzungen durch ein Kind. § 2. Von Verletzungen an einem Kinde.

II 66 § 1. Personen, Orte, Sachen, die steten Frieden haben. § 2. Tage, die steten Frieden haben.

II 67 Vom Gefolge des peinlich Beklagten.

II 68 Recht des Reisenden.

II 69 Von Verletzungen an einem Friedebrecher.

II 70 Besitzrecht.

II 71 § 1. Vom Friedebruch. § 2.3. Recht, Waffen zu führen. § 4.5. Verfolgung des Friedebrechers mit Gerüchte.

II 72 Verfahren gegen eine Burg wegen Raubes, oder Schutzes, den sie Räubern gewährt.

III 1 § 1. Vom Richten über Nothzucht. § 2. Wenn der mit Gerücht verfolgte Friedbrecher nicht überführt wird.

III 2 Von Pfaffen und Juden, die Waffen führen.

III 3 Personen, welche man nicht peinlich strafen soll.

III 4 § 1. Verteidigungsmittel dessen, an den eine Sache veräussert ist. § 2. Pflicht des Verkäufers, Gewähr zu leisten.

III 5 § 1.2. Wenn Dritte Geliehenes oder Deponiertes ansprechen. § 3. Haften des Depositars. § 4.5. Haften des Commodatars und Pfandinhabers.

III 6 § 1. Wenn der Knecht des Herrn Gut verbringt. § 2. Wenn der Knecht sein eignes Gut verbringt. § 3. Wenn der Knecht sein Gut in des Herrn Dienst verliert.

III 7 Judenrecht.

III 8 Vom Frieden der Burgen und Fürsten.

III 9 § 1.3. Bürgschaft für das Erscheinen eines Andern vor Gericht. § 2. Bruch des gelobten Friedens. § 4. Bürgschaft für die Rückkehr eines Gefangnen. § 5. Entführung eines peinlich Beklagten.

III 10 § 1.2. Wenn Menschen sterben, deren Erscheinung vor Gericht verbürgt wurde. § 3. Wenn Thiere sterben, deren Erscheinung vor Gericht verbürgt wurde.

III 11 Wenn der stirbt, der für Eide Bürgen gestellt hat.

III 12 § 1. Von Wiederklage. § 2. Von gleichzeitiger peinlicher Klage vieler gegen einen.

III 13 Recht des Klägers gegen den eines Verbrechens Beschuldigten während der Ladungsfrist.

III 14 § 1. Zustimmung zu des Vorsprechen Worten. § 2. Wie lange darf die Klage verbessert werden.

III 15 § 1.2. Ansprüche auf Erbschaftssachen. § 3. Uebergabe streitiger Sachen an den Richter. § 4. Wer kann Heergewäte, wer Gerade fordern.

III 16 § 1. Wer darf eine Klage abweisen. § 2. Von Rechtlosen. § 3. Geächtete als Kläger und Beklagte.

III 17 Befreiung aus der Verfestung.

III 18 Beweis der Befreiung aus der Verfestung.

III 19 Wer kann vor dem Reiche zeugen und Urtheil finden.

III 20 Vom Beackern fremden Landes.

III 21 Von gleicher Ansprache zweier an ein Gut.

III 22 § 1.2. Wiederfordern geliehener Sachen. § 3. Vindicationsrecht.

III 23 Vom Beherbergen eines Verfesteten.

III 24 Inwiefern wirkt die Verfestung des einen Gerichts für ein andres.

III 25 § 1. Was muss ein Richter bezeugen. § 2. Vor welchem Gericht ist man Antwort nicht schuldig. § 3. Worüber ist man Antwort nicht schuldig.

III 26 § 1. Richtergewalt des Königs. § 2. Gerichtsstand der Schöffenbaren. § 3. Vererben des Schöffenstuhls.

III 27 Von Kindern aus einer ungültigen Ehe.

III 28 Beweis der Rechtlosigkeit.

III 29 § 1. Wann und wie thut der Schöffenbare sein Handmal dar. § 2. Kürrecht des jüngern Erben.

III 30 § 1. Vom Antworten vor Gericht. § 2. Pflichten des Richters.

III 31 § 1.3. Wofür hat man dem Erben zu antworten. § 2. Wofür hat der Erbe zu antworten.

III 32 § 1-6.9. Beweis der Freiheit und der Unfreiheit. § 7.8. Ergebung in dieselbe. § 10. Wann gebührt dem Richter ein Gewette.

III 33 In welchen Sachen, nach welchem Rechte und wo richtet der König.

III 34 § 1.2. Von Befreiung aus des Königs Acht. § 3. Von der Oberacht.

III 35 Wann mag der Besitzer geraubten oder gestohlnen Gutes sich auf den Vormann ziehen.

III 36 Vom Friedebruch.

III 37 § 1. Thätliche Beleidigungen, denen nur Gewette und Busse folgen. § 2. Vom Zeugnisanbieten. § 3. Wenn irrthümlich fremdes Vieh eingetrieben wird. § 4. Wenn irrthümlich fremdes Korn geschnitten wird.

III 38 § 1. Vortheil der rechten Gewere. § 2. Recht der schwangern Wittwe. § 3.4. Was vererbt die Frau nicht. § 5. Recht des Wittwers aus der Niftelgerade.

III 39 § 1.2. Vom Haften der Person des Schuldners. § 3.4. Verfahren gegen den, der nicht antwortet.

III 40 Wann und wie sind Zahlungen zu leisten.

III 41 § 1-3. Inwiefern binden eines Gefangnen Handlungen und Gelübde. § 4. Der Gläubiger muss den Grund seiner Forderung angeben.

III 42 § 1. Gleichheit der Menschen vor Gott. § 2. Mannigfaltigkeit des Dienstmannenrechts. § 3-6. Ursprung der Unfreiheit.

III 43 § 1. Welche Anmassung fremder Sachen wird gebüsst. § 2. Welche Anmassung fremder Sachen wird nicht gebüsst.

III 44 § 1. Von den vier Weltreichen. § 2. Ansiedlung der Sachsen. § 3. Ursprung der Lassen und Tagewerken.

III 45 § 1. Wergeld und Busse der Fürsten, freien Herren und Schöffenbaren. § 2. Wergeld und Busse der Frauenzimmer. § 3. Verhältnis zwischen Mann und Frau. § 4. Wergeld und Busse der Biergelden. § 5. Wahl des Frohnboten. § 6. Wergeld und Busse der Landsassen. § 7. Wergeld und Busse der Lassen. § 8. Wergeld und Busse der Tagewerken. § 9-11. Wergeld und Busse der Rechtlosen.

III 46 § 1. Von Nothzucht an fahrenden Weibern und Beischläferinnen. § 2. Beschuldigung Vieler um eine Wunde.

III 47 § 1. Ersatz für genommenes Gut. § 2. Ersatz für gewisse Vögel und Hunde.

III 48 Tödtung und Lähmung von Thieren.

III 49 Vom Schaden durch Hunde die zu Felde gehn.

III 50 Verwirkung von Leben und Hand schliesst Gewette und Busse aus.

III 51 § 1. Wergeld verschiedener Thiere. § 2. Ersatz für diejenigen, die kein Wergeld haben.

III 52 § 1. Wahl und Weihe. § 2. Richtergewalt des Königs. § 3. Wie oft kann das Gericht verliehen werden, und wer ist Richter des Grafen, Markgrafen, Kaisers.

III 53 § 1. Von den vier deutschen Herzogthümern. § 2. Haben Richter und Fürsten Busse? § 3. Verleihung von Gerichten und Fahnlehen.

III 54 § 1. Wer kann ein Gerichtslehen haben. § 2. Von den Eiden des Königs. § 3. Von den Eigenschaften des Königs. § 4. Von dem persönlichen Rechte des Königs.

III 55 § 1. Vom Richter der Fürsten. § 2. Vom Hinrichten der Schöffenbaren.

III 56 § 1. Des Frohnboten Bestellung. § 2. Des FrohnbotenAmtsgewalt. § 3. Des Frohnboten besondre Gerechtsame.

III 57 § 1. Womit verwirkt der Kaiser den Bann. § 2. Von den Kurfürsten und der Kaiserwahl.

III 58 § 1. Der König allein ist der Fürsten weltlicher Lehnsherr. § 2. Der König allein leiht Fürstenfahnlehen.

III 59 § 1. Vom Lehn der Geistlichen. § 2. Wann gebührt ihre Wahl dem Kaiser.

III 60 § 1. Verleihen der Fürstenlehn. § 2. Wohin der König kommt, sind Münze, Zoll, Gerichte ihm ledig. § 3. Wohin der König kommt, werden alle Gefangne vor ihn gebracht.

III 61 § 1. Von Gerichtstagen. § 2. Vom Schultheissen. § 3. Vom Büttel. § 4. Von der Gerichtspflicht.

III 62 § 1. Von den Pfalzen. § 2. Von den Fahnlehen. § 3. Von den Erzbisthümern und Bisthümern in Sachsen.

III 63 § 1. Constantins Gabe an den Pabst; Eintracht des weltlichen und des geistlichen Gerichts. § 2. Wirkung des Bannes. § 3. Wirkung der Verfestung.

III 64 § 1. Entbietung der Fürsten zum Reichs- und Hofdienst. § 2. Gewette des Königs. § 3. Gewette des Herzogs. § 4. Gewette des Grafen. § 5. Verleihung des Königsbannes. § 6-11. Gewette der übrigen Richter.

III 65 § 1. Von des Markgrafen Gericht. § 2. Erniedrigung des Heerschildes.

III 66 § 1. Von Anlegung eines Marktes. § 2-4. Zu welchen Bauten bedarf man des Richters Erlaubniss.

III 67 Welch Haus kann man mit Klage nicht brechen.

III 68 Wie wird ein verurtheiltes Gebäude gebrochen.

III 69 Förmlichkeiten beim Richten unter Königsbann.

III 70 Wer kann ausserhalb Königsbanns Urtheil finden und zeugen.

III 71 In welcher Sprache soll man klagen und antworten.

III 72 Erbrecht des ehelichen freien Kindes.

III 73 § 1. Von Kindern aus einer ungleichen Ehe. § 2. Welcher Seite folgen der Unfreien Kinder. § 3. Unfreiheit der Wendinnen.

III 74 Was nimmt die geschiedene Frau.

III 75 § 1. An welchem Gute hat die Frau rechte Leibzucht. § 2. Recht der Frau am Lehn. § 3. Dauer des Lehnrechts.

III 76 § 1. Recht der Wittwe nach aufgehobenem Beisitz. § 2. Recht des Wittwers an der fahrenden Habe. § 3-5. Recht des Wittwers rücksichtlich des von ihm bewirthschafteten Gutes der Frau.

III 77 Rechte und Pflichten der Erben des Verpächters, der vor Ablauf der Pachtzeit stirbt.

III 78 § 1-8. Handlungen gegen Lehnsherren, Lehnsmannen, Verwandte, in denen kein Treubruch liegt. § 9. Handlungen, die auch nicht zum Schadensersatz verpflichten.

III 79 § 1. Recht bei Anlegung eines neuen Dorfes. § 2. Gültigkeit des Dorfrechts für Fremde. § 3. Wo man klagt, muss man auch antworten.

III 80 § 1. Wem fällt erbloses Eigen zu. § 2. Standesrecht der Freigelassenen.

III 81 § 1. Wann und wie macht der König neue Schöffen. § 2. Wie vererben und erben Dienstmannen.

III 82 § 1. Wirkung und Beweis des Verlustes des Rechts vor Gericht. § 2. Wie wird der Besitz rechtmäßig verloren.

III 83 § 1. Vom dreitägigen Sitzenbleiben. § 2.3. Gewährspflicht des Veräußerers.

III 84 § 1.3. Folgen der Vergehungen gegen den Erblasser. § 2. Folgen der Vergehungen gegen den Lehnsherren oder Lehnsmann.

III 85 § 1.2. Von gemeinsamen Schuldnern und Gläubigern. § 3.4. Von Schuldbürgen.

III 86 § 1. Wenn ein Gemeindeland durch ein Gemeindemitglied beeinträchtigt wird. § 2. Wenn ein Gemeindeland durch eine andre Bauerschaft beeinträchtigt wird.

III 87 § 1.2. Strafe des Verklagens vor einem ungehörigen Gericht. § 3. Von Rechtsverweigerung durch den Richter. § 4. Von Rechtsverweigerung durch den Beklagten.

III 88 § 1. Verfahren beim Gerichtszeugniss. § 2.3. Verfahren beim Ueberzeugen eines verfesteten Verbrechers. § 4. Verfahren beim Ueberzeugen eines nicht verfesteten Verbrechers. § 5. Verfahren beim Zeugniss über Gut und Gewere.

III 89 Vom Nehmen fremder Sachen aus Irrthum.

III 90 § 1. Vom Begraben eines Ermordeten. § 2. Vom Begraben eines erschlagenen Verwandten. § 3. Wenn ein Verwundeter bei dem, der ihn aufgenommen, stirbt.

III 91 § 1. Vom Friedebruch in einer Herberge. § 2. Inwiefern darf der Richter jemanden ohne den Kläger ansprechen. § 3. Inwiefern darf der Richter dem Lande Lasten auflegen.