Stimmen zum Deutschen Rechtswörterbuch

Bundespräsident Richard von Weizsäcker, Schreiben vom 16. Januar 1989:

"Auch der neueste Teil des großen Werkes belegt, daß das Rechtswörterbuch weit über das rein Rechtliche hinaus sprach- und kulturgeschichtliche Bezüge besitzt, die wahrlich disziplinübergreifend sind. Es ist nur schade - wenngleich völlig verständlich - daß die Benutzer dieses vorzüglichen Kompendiums sehr lange warten müssen, bis ihre Wißbegierde von A bis Z befriedigt werden kann."

Süddeutscher Rundfunk (S 2 Kultur), 13. August 1992:

" ( ... ) auch die Leser älterer literarischer Texte" bedürfen "bereits der Hilfe solcher spezieller Nachschlagewerke", "dann nämlich, wenn sie auf ein Wort stoßen, das gänzlich aus unseren gegenwärtigen Bewußtsein und Sprachschatz verschwunden ist, weil der Brauch oder die Institution, die es benennt, längst untergegangen ist."

Neue Züricher Zeitung, 1/2. März 1997:

"Das Rechtswörterbuch verbindet enzyklopädische Weite und präzise sprachhistorische Nachweise beispielsweise aus dem Mittelhochdeutschen, dem Altenglischen oder Mittelniederländischen, mit einer besonderen Anschaulichkeit. Die Geschichte der Wortbedeutungen wird nicht einfach referiert, sie tritt in einer Fülle von Quellenfunden aus den verschiedenen Jahrhunderten und ihren Sprachstufen vor Augen."