Wort davor: Rosogliomacher

Roß
Wortklasse: Neutrum
sprachliche Erläuterung: ae. und afries. hors; auch dim.

Roß (I)
Erklärung: Pferd als Reit- und Nutztier.
bedeutungsverwandt: Füll, Gaul, Hengst, 1Page, Pferd (I), Roßvieh.

Roß (I 1)
Erklärung: im Rechtsverkehr: zB. als Bestandteil des Heergewätes bzw. des Todfalls, der Morgengabe (I), rechtlich als Fahrhabe gewertet.

Roß (I 2)
Erklärung: Dienst mit dem Pferd: Spanndienst, Einsatz für das Gemeinwohl in Notsituationen und beim Militär; Abgabe auf das Tier.
vgl. Roßauszug, Roßdienst, Roßlehen, Roßlohn, Roßmenne.
Roß (I 3)
Erklärung: ein Pferd oder Reiter und Pferd als Bezugsgröße für Meßbares.
vgl. Roßbau, Roßläde, Roßlast, Roßlauf, Roßlege.
Roß (I 4)
Erklärung: bei dem Verbrechen der Sodomie.
vgl. Kuhgeheier.
Roß (I 5)
Erklärung: dem Tier zugefügter Schaden.
Roß (I 6)
Erklärung: durch das Tier zugefügter Schaden.
Roß (I 7)
Erklärung: Entwendung des Tieres.
Roß (I 8)
Erklärung: Gewährleistung des Eigentümers oder Verkäufers.
Roß (I 9)
Erklärung: Rechtsänderung durch Kauf, Tausch, Leihe oder Pfändung.
Roß (I 10)
Erklärung: Versorgung des Tieres.
Roß (I 11)
Erklärung: Viehhaltung.
Roß (I 12)
Erklärung: als Reittier.
Roß (II)
Erklärung: phras.: ein Roß an die Wand malen den Wert des Hauptrechts berechnen, um den Ansatz für das Besthaupt festsetzen zu können.
vgl. Besthaupt, Hauptrecht (I).
Roß (III)
Erklärung: hölzernes Pferd; das Sitzen auf diesem Pferd als Prangerstrafe.
Roß (IV)
Erklärung: meton. für einen Besitz.
vgl. Handroß.
Roß (V)
Erklärung: eine Basler Münze.

Wort danach: Roßarbeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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