Wort davor: Räumehütung

räumen
Wortklasse: Verb

räumen (I)
Erklärung: roden, urbar machen, abholzen, aufräumen, freimachen, durchlässig machen, reinigen, säubern; formelhaft räumen und 4rechen (I).
vgl. Räumer, Räumegeld (II), Raummeister, Raumrecht, Räumung (II), Räumung (VII), Räumungszeit (II), 4rechen (I).

räumen (II)
Erklärung: auf amtliche Anordnung eine rechtswidrige Baulichkeit abbrechen, zerstören, beseitigen; jm. räumen (mit seinem Bau) auf Veranlassung eines anderen sein Gebäude abbrechen.
vgl. Räumung (VI).
räumen (III)
Erklärung: entfernen, beseitigen, wegbringen, bestehlen, plündern.
räumen (IV)
Erklärung: einen Ort, ein Land, einen Platz verlassen, einen Besitz, ein Lehen, eine Mietsache, Stelle freimachen, aufgeben, herausgeben und damit einem anderen einräumen; eine Räumung (V) veranlassen.
vgl. ausräumen, enträumen (I 1), geraumen, Räumung (V).
räumen (V)
Erklärung: einen Ort für einen festgelegten Zeitraum auf Befehl der Obrigkeit verlassen, meiden, als Strafe; jm. die Stadt räumen jn. behördlich ausweisen; subst.: Ausweisung.
vgl. Land(es)verweisung, Räumung (VIII).
räumen (VI)
Erklärung: sich unerlaubt von einem Ort entfernen (insb. um sich Strafe oder der Begleichung von Schulden zu entziehen), flüchten, entweichen; hinter jn. räumen sich unter einem anderen Herrn ansiedeln.
vgl. enträumen (III).
räumen (VII)
Erklärung: einen (Schöffen-)Stuhl, eine Bank, ein Gericht räumen eine Gerichtssitzung vorzeitig verlassen, das Schöffenamt aufgeben (Beleg 1461).
räumen (VIII)
Erklärung: jm. etwas freigeben, einen Weg ebnen, ausweichen, Platz machen; einräumen, jm. nachgeben.
vgl. enträumen (I 2).
räumen (IX)
Erklärung: von einander räumen sich trennen.

Wort danach: raumen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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