Wort davor: Raumbärige
Räumbrief
Wortklasse: Maskulinum
Räumbrief (I)
Erklärung:
schriftliche Vollmacht zur Rodung einer Waldstelle.
Räumbrief (II)
Erklärung:
Urkunde über eine gerichtlich angeordnete Räumung (V).
- Belegtext:
zum nehesten dinge so nimpt der procurator den reumbrieff vnd fraget den vogt ob jhme die reumbussen gefallen sein
Datierung: 1591
Fundstelle: BreslNGO. 73
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
Wort danach: Räumbuße
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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