Wort davor: Peilzeichen

Pein
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: früh entlehnt aus mlat. pe-na.

Pein (I)
Erklärung: Folter, Tortur, überwiegend als Mittel der Wahrheitsfindung bzw. Geständniserzwingung im gerichtlichen Vorverfahren beim Inquisitionsprozeß.
bedeutungsverwandt: Peinlichkeit (II), Peinmarter, Peinqual.
vgl. peinlich (II), Marter (II).

Pein (II)
Erklärung: körperliche oder andere Strafe.
Pein (III)
Erklärung: erhöhte Stätte zur Hinrichtung.
Pein (IV)
Erklärung: Mühe.

Wort danach: Peinamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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