Wort davor: Peinlein

peinlich, peinlichen
Wortklasse: peinlich: Adjektiv, Adverb, peinlichen: Adverb

peinlich (I)
Erklärung: für Leib-, Lebens- und Ehrenstrafen zuständig, diese Strafen betreffend oder nach sich ziehend; im Gegensatz zu bürgerlich (II 3) bezeichnet peinlich die Klageart, die auf die Verurteilung zu Leibes- und Lebensstrafen gerichtet ist.
bedeutungsverwandt: peinig (II), peiniglich (I), peinisch.
vgl. frevelig (II 2), malefizisch (I), mischen (IV 3).

peinlich (II)
Erklärung: adj.: mit Tortur verbunden, bei Folterungen eingesetzt; adv.: unter/mit Anwendung der Folter.
bedeutungsverwandt: peiniglich (II).
vgl. Frage (VI), fragen (III), Pein (I).
peinlich (III)
Erklärung: eine (Kirchen-)Strafe androhend.

Wort danach: Peinlichbeklagte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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