Wort davor: Peinlein
peinlich, peinlichen
Wortklasse: peinlich: Adjektiv, Adverb, peinlichen: Adverb
peinlich (I)
Erklärung:
für Leib-, Lebens- und Ehrenstrafen zuständig, diese Strafen betreffend oder nach sich ziehend; im Gegensatz zu bürgerlich
(II 3) bezeichnet peinlich die Klageart, die auf die Verurteilung zu Leibes- und Lebensstrafen gerichtet ist.
bedeutungsverwandt:
peinig (II),
peiniglich (I),
peinisch.
vgl.
frevelig (II 2),
malefizisch (I),
mischen (IV 3).
- Belegtext:
in borgerliker klage unde nicht in pinliker
Datierung: nach 1325
Region/Autor/Textsorte:
Buchsche Glosse
Fundstelle: SspLR. III 52
Textarchiv: SspLR. III 52
- Belegtext:
ob ez ieman an daz leben gieng, oder ein peinlich getat, di der geleich wer
Datierung: 1356
Fundstelle: RegensbStat. 142
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
der so obiz bricht nachtczeit, der tut eine deube; bricht ers dez tagis, er tut eine gewalt. dorum hot der clegir eine wilkur, ab er peinlichin clagen wil odir burgelich
Datierung: um 1390
Fundstelle: BlumeMagdeb. 34
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- Belegtext:
vngerichtis clagin sint peynlich genant, vnd ist dorum peinlich genant, daz der cleger nicht me begert, wen daz man den antworter peinige vm seine mistat
Datierung: um 1390
Fundstelle: BlumeMagdeb. 71
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- Belegtext:
in burglicher clage, also umme schult, richtit der schultheis obir den voit; daz ist solliche clage, die nicht pynlich wirt gevordert ... ist aber die sache pynlich,
daz ist, ab sy pyn vordert an libe ander an glidern, an hut adir an hare; in sollichin sachen mag der schultheise nicht richter gesien obir sinen obirrichter
Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 253
- Belegtext:
wenne kempflichen gruzin ist alzo vil, alzo pynlichen ansprechen
Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 330
- Belegtext:
nu vornemet wy die sache pynlich ist; wen was smelich unde schedelich ist, das ist ouch pynlich
Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 402
- Belegtext:
pynliche clage ist anders nicht mehr, wen die do vordert von dem bruchhaftigin sine vordinte pyn
Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 258
- Belegtext:
dat we alsodane unrechte pynlike klaghe over se nicht ghescreven hedden
Datierung: 1417
Fundstelle: HildeshUB. III 321
- Belegtext:
in pijnliken claeghen sijnt drierleye dingh sunderlick. toe den irsten, datmen dese claeghe verborghen sall aen beyden sijden. toe den anderen, datmen susghedaene claeghen beclagen
sall, dair dat gheschiet is of dair die woent, die men beclaeghen wil. thoe den derden mail, datmen sich van dese claege nyet verlijken en mach, als se voir gherichte beghrepen is
Datierung: 1426/40
Fundstelle: KleveStR. Art. 237
- Belegtext:
dat gi ... over use frunt also pyneliken nicht enscriven edder seggen
Datierung: 1427
Fundstelle: HildeshUB. III 627
- Belegtext:
die andere [clage] heitet een piinlike clage ind is, dat men een dinck claget, dat op piin geet ind anders niet en begeert, dan dat men den anderen om die broike piiniget
Datierung: 1430
Fundstelle: KleveÄltStRHs. 46
- Belegtext:
van eyner yszligen pinligen klage gefft men vier unde twintich groschen
Datierung: um 1430
Fundstelle: BrandenbSchSt. I 9
- Belegtext:
forder is besproken, dat alle pynlike sake, de orer eyn to dem anderen mochte hebben, genszliken syn affgestelt unde in borchlike sake gewandelt
Datierung: 1454
Fundstelle: HanseRez.2 IV 229
- Belegtext:
die gerichte obir die studenten yn grosßen pynlichen sachen die lyep unnd lebenn belangen
Datierung: 1466
Fundstelle: LeipzUnivUB. 173
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
darto is den ... knokenhowern ... gegeven, dat se under sik in der morgensprake richten und erkennen mogen von allen saken, uthgenomen pinlike edder bluthsaken
Datierung: 1470
Fundstelle: OsterwieckStB. 71
- Belegtext:
umb pynlike saken, dei sich dregen an ere ind lyf, sall men nemant verbargen
Datierung: 1473
Fundstelle: BeitrEssen 20 (1900) 148
- Belegtext:
wen der greffe belehnt wirdt durch unsern gnedigen herrn von Magdeburg, so richtet er nicht in peinlichen, sondern in börgerlicher clage
Datierung: 1476
Fundstelle: Spittendorff 175
- Belegtext:
so die kinder ire eltern vor gericht beschuldigen vnd ansprechen vmb fraiss oder peinlich sachen. oder vmb sachen leib vnd leben anruerend. das dann zu latein crimen capitale genennt wirt
Fundstelle: NürnbRef.(1479/84) XV 2
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
der peinlich richter moechte amptshalb oder auf anrueffen der parthey souil darinn handeln, als sich nach gestalt der sachen gepueret
Fundstelle: NürnbRef.(1479/84) XXIX 2
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
hwaso orem pynlick oenspreckt, deer gaen mey inoer dat lyff jeff inoer da era, ende riuchtloes bringa wil
Datierung: 1480/81
Fundstelle: JurFris. II 204
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
ein jetzlicher, der einen todtschlag zu fordern gehabt, oder dergleichen peinlichen sachen
Datierung: 1482
Fundstelle: CAug. I 11
- Belegtext:
na deme dat B.K. L.B. anspreket pinliken unde borchliken in eyner sake unde clage
Datierung: 1485
Fundstelle: LübRatsurt. IV 214
- Belegtext:
wenn einer, der peinliche thaten oder anders dergleichen begangen haette, und sich in unserer hoefe einen wendet, der soll unerlanget des rechtens, durch keinen amtmann oder
voigt herausgenommen, sondern durch die rathsmeister rechtlich geantwortet werden
Datierung: 1491/1736
Fundstelle: Buttelstedt 324
- Belegtext:
alle pinlich, straufflich und frevenlich hendele, und darzuo all burgerlich sachen
Datierung: 1493
Fundstelle: TübStR.(Rau/Sydow) 6
- Belegtext:
P. und M. ... haben U.H. auss geburgt auss seinen peinlichen gefencknis
Datierung: 1496
Fundstelle: FalkenauStB. 58
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- Belegtext:
mit peinlichen rechten gestrafft
Datierung: 1496
Fundstelle: KärntLHdf. 38
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
daz unser richter nicht pynlich sunder burgelichin zcu ym fordern mochte
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Wasserschleben,Samml. 315
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- Belegtext:
welcher hinfüro pynlich gesträfft wirdt, der sol in zünfften nit gebrucht [werden]
Datierung: um 1500
Fundstelle: RottweilStR. Art. 375
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- Belegtext:
ist ... P.B. der vorhandelung halben ... peynlichen angenomen und derwegin gefencklichen enthalden wurden
Datierung: Anf. 16. Jh.
Fundstelle: PössneckSchSpr. I 331
- Belegtext:
ob ... jemandts ... empoerung machte ... dem soll man ... das peinlich recht ergehen lassen
Datierung: 1502
Fundstelle: Reyscher,Stat. 11
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- Belegtext:
so einer fur lantgericht kome vnd zeigt an, das er ymant entleibt hett in einer not vnd gegenwerhe ... das ime durch recht kein peinlich straff mocht auffgelegt werden
Datierung: 1503
Fundstelle: BambLGRef. [10]
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
B.A. heth pynlyk vnnd vhemlik geclaget auer N.J., darvumme dath hüe ohnn bij nachtßlapendere tyde by syner wyse inn synen huße alße eynen dyff gefunden heth
Datierung: 1505
Fundstelle: ZerbstFemb. 3
[weitere Angaben: darvumme !]
- Belegtext:
das in peynlichenn statuten, als relegacion, exclusion, impedicion unnd reiection nicht in geldtstraff gewandelt werde
Datierung: 1506/37
Fundstelle: LeipzUnivUB. 323
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
abtrag, busen oder straven ... die nit den leib, glieder oder peinlich strafen inhaltend
Datierung: 1509
Fundstelle: Carlebach,BadRG. I 120
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- Belegtext:
laijen spiegel. von rechtmässigen ordnungen in burgerlichen vnd peinlichen regimenten
Datierung: 1510
Fundstelle: Layensp. Titelblatt
- Belegtext:
misshendel ... die nit malefitzisch oder peinlichen
Datierung: 1511
Fundstelle: RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 192
- Belegtext:
also das die sach peynlich bleybe, dorumb das sie mit dybstalh begriffen ist
Datierung: 1511
Fundstelle: ZSchles. 4 (1862) 7
- Belegtext:
wan die peinliche tete burglich und tzu geltbusze gewandelt werden
Datierung: 1516
Fundstelle: MansfeldKlUB. 667
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- Belegtext:
inn peinlichen sachen soll der richter des clegers person mit fleiß ansehen, erforschen
Datierung: 1523
Fundstelle: Köbel,GO. 10r
Faksimile
- in DRQEdit
- Belegtext:
soll hinfurt kain mitburger gestraft werden mit dem diebs oder mördersturn, dann er habs peinlich verschult
Datierung: 1525
Fundstelle: BauernkriegQ. II 133
- Belegtext:
der provos solle ain nachtrichter [!] haben, der in peinlichen fellen, was mit urtail und recht erkant wurt, volstreckung thun solle
Datierung: 1525
Fundstelle: Fries,OstfrkBauernkr. I 146
- Belegtext:
soll ein erbar rath ... nach deß vbelthätters peinlichen [Bed. II] bekhanntnus vnd vrgicht auch vor vnnd ehe sie ihme einen peinlichen rechtstag ernennen,
den stattrichter zu dem selben vbelthätter beschaiden
Datierung: 1526
Fundstelle: NürnbHGO. 547
- Belegtext:
unser burgermaister und rat sollen ... ir aufsehen haben, damit sie zu burgern oder zu den ambtern khainen aufnemen, so ... umb ubeltat peinlich verurtailt [wer]
Datierung: 1526
Fundstelle: Tomaschek,Wien II 151
- Belegtext:
so man zugesagt, peinlichs rechten uber einen zu gestatten
Datierung: 1527
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 221
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- Belegtext:
so der peinlich rechtag bestiembt wurd, sollen die gerichtschopfen drei tag bevor verbotet werden, die urgicht zu horen
Datierung: 1527
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 221
Faksimile
- Belegtext:
also das sie [Reichsstände] ein ordnung, wie es hinfuro inn peinlichen sachen allenthalben im reich gehalten werden soll ... auffgericht
Datierung: 1527
Region/Autor/Textsorte:
Aschaffenburg
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 18 (1897) 181
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
ap ... eure stadtdyner angezceygter zunotunge und geweltiger thad L.M.s und eurer dyner nothdransaligs ufhaltens und entschutzen von seynem vather und fruntschaft mugen peynlich angelangeth und vorfolgt werden
Datierung: um 1530
Fundstelle: MagdebSchSpr.(Friese) 227
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- Belegtext:
das wir ... von den entleibten ... das leiptzeichen nehmen mogen, damit wir daruff nach landesgebrauch unser peinlich achtrecht grunden ... konnen
Datierung: 1531
Fundstelle: LeipzUnivUB. 490
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
des allerdurchleuchtigsten ... keyser Karls des fünfften: vnnd des heyligen roemischen reichs peinlich gerichts ordnung
Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. Titelblatt
- Belegtext:
soll zu seinem [beclagten] ... willen stehen, den peinlichen ancleger vor desselben anclagers ordenlichen richter oder dem peinlichen gericht ... rechtlich furzunemen
Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. Art. 12
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533
- in DRQEdit
- Belegtext:
so der thatter der thatt on leugknen were, aber desshalb redliche enntschulldigung, die jne, wo er die bewiese, vonn peinlicher straff entledigen möcht, anzeigt
Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. Art. 13
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533
- in DRQEdit
- Belegtext:
dem, so man vff pitt des anclagers mitt enndtlicher peinlicher rechtfertigung straffen will
Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. Art. 79
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533
- in DRQEdit
- Belegtext:
wo einer oder mer wären, die die vorgeschryben artickel nit hielten, so soll der oder dieselben peynlich als aydpruechig gestrafft werden
Datierung: 1532
Fundstelle: Bonin,Reichsheer 67
- Belegtext:
besetzung des peinlichen halsgerichtes
Datierung: 1537/38
Fundstelle: MainfrJb. 13 (1961) 122
- Belegtext:
das die fursten, so die hohe obrigkeit uf der vom adel guter erlangt, weder in peinlich- oder burgerlichen sachen kein angriff in der vom adel schlosser oder dorfer nit gehabt
Datierung: 1539
Fundstelle: JbFrkLf. 22 (1962) 202
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
moget ir sye solcher yrer myssehandelunge halbenn nicht peynlich durch den leyplichenn todt, sundern nach gestalten sachenn verweysenn
Datierung: 1. Hälfte 16. Jh.?
Fundstelle: JenaUB. II 517f.
- Belegtext:
ob auch ... dieselben zum dritten male mit solcher gotteslesterunge vorbrechen, als denn sie an iren leibern oder mit benemunge etzlicher glieder ... peinlich gestraft werden
Datierung: 1556
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 1 S. 228
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
was peinlich gericht sein
Datierung: 1556
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 740
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
weil ... das peinlich ... recht durch keinen nachgesetzten richter, der ban oder acht insonders nicht empfangen, nicht gehandelt ... kan werden
Datierung: 1559
Region/Autor/Textsorte:
Österreich
Fundstelle: Haltaus 1389
- Belegtext:
[Anordnung, daß das Konsistorium] auch allen öffentlichen und peinlichen lastern nach gnugsamer verhör und erkäntnüss durch den bann und anderer kirchen
strafen zu steuern und zu wehren [habe]
Datierung: 1560
Region/Autor/Textsorte:
Mansfeld
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 196
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
herr richter, weißer herr, ich bedinge mir auf daß leibzeichen aus peinlichen halßgericht und wieder zu gehegter peinlichen dingsbank, so offt ichs zu meinen rechten bedarff
Datierung: 1560/71
Fundstelle: Fischel,Komotau 163
- Belegtext:
das ander gericht wirdt genant peinlich, iudicium criminale, ist das, in welchem übelthaten vnd laster, als diebstal, todschlaeg, mordt ... beklaget ... werden
Datierung: 1562
Fundstelle: Gobler,GerProz. 1r
- Belegtext:
sollen dieselbige ... peinlich fuer gericht gestellt ... werden
Datierung: 1563
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 228
- Belegtext:
peinlich gericht, wenn man vmb vbelthat vnd laster klagt, vnd begert solche mit leibsstraff oder andern rechtmessigen peenen von dem richter zu straffen
Datierung: 1564
Fundstelle: Schwartzenbach(Haß) fol. 47v
- Belegtext:
[untauglich zum Richteramt sind,] die vmb vbelthat peinlich verurtheylet [wurden]
Datierung: 1571
Fundstelle: TeutschForm. 8r
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wol bi dage effte nachte ihn kercken brickt und dar wath uth entfereth ... de schal pinlich ahn sinem levende mith dem rade gestraffet werden
Datierung: 1572
Fundstelle: NordstrandLR.(nd.) III 47
- Belegtext:
in faellen aber, so peinliche straffe auf sich haben, aber peinlich koennen geklagt werden, soll ... der richter ... einen jeglichen fremden uebertreter, der nicht buerger,
in eines jeglichen buergers-hauß unersucht desselbigen wohl nachfolgen
Fundstelle: Zeitz 1573 Art. 69
- Belegtext:
pijnlick claegen is, wan een sijn bidden ende begeren settet mit recht to erkennen, dat die hem smahe off iniurie gedaen had, sall gestrafft worden na deser stats rechten
Datierung: 3. Viertel 16. Jh.
Fundstelle: KampenStROntw. 431
- Belegtext:
sollen peinliche handlung und leib-brüchten ... hochgeml. churfürsten ... als dem landt-fürsten ... vorbehalten sein
Datierung: 1577
Fundstelle: Seibertz,UB. III 264
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- in Google Books
- Belegtext:
alle peinliche hendell, so man nenth dasz halszgericht, als wan jemandt das leben verwürckt hett, stehet der hohen obrigkeitt zu straffen und zu verurtheillen
Datierung: 1579
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz
Fundstelle: Wasserschleben,RQ. 263
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- Belegtext:
soll der probst [d. Rostocker Jungfrauenklosters] die buergerliche und peinliche jurisdiction ... auff dem klosterhoffe und in des klosters land-guethern ... behalten
Datierung: 1581
Fundstelle: Cramer,Neb. 112 S. 547
- Belegtext:
so ein hueter der peinlichen gefaengnis einem, der peinliche strafe verwuerket hat, aushilft
Datierung: 1582
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 2 S. 84
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
haben wür ... nachfolgende malefiz oder peinliche halsgerichts-ordnung ... publiciren lassen
Fundstelle: BadLR. 1588 S. 306
- Belegtext:
alle peinliche sachen, die leib vnd lebens straffe, verweisung vnd verfestung auff sich tragen
Datierung: 1603/05
Fundstelle: HambGO. I 12 Art. 1
- Belegtext:
in burgerlichenn vnnd peinlichen sachen
Datierung: 1614
Fundstelle: PfälzW. I 305
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
hat uff rechtlichen zuelaß ... stabhaltters vogt ... durch seinen erlaupten füersprechen L. ... einen deß gerichts, einen offenen gewaldt ... samt peinlich schrifftlicher anklag
... vnd klag libell ... vbergeben, solche offenlichen abzulesen
Datierung: 1616
Fundstelle: ZWirtFrk. 1, 2 (1848) 67
- Belegtext:
[ist] nach gestalt der verwürkung mit peinlicher vorstellung, landsverweisung oder anderer weg männiglich zue offentlichem warnenden exempel zu verfahren
Datierung: 1625
Fundstelle: FreibDiözArch. 27 (1899) 324
- Belegtext:
so der herr, dessen unterthan der entleibte gewesen, über den mörder ein peinlich recht begehrt
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. T. 23
- Belegtext:
die güet- und peindlichen außagen
Datierung: 1638
Region/Autor/Textsorte:
Steiermark
Fundstelle: ÖW. X 233
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
von linderung peinlicher strafen
Datierung: 1650
Fundstelle: EstRitterLR. 459
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
alle wichtige peinliche und bürgerliche justiciensachen
Datierung: 1655
Fundstelle: Leiser,Strafgerichtsb. 70
- Belegtext:
[Übschr.:] formirung eines peinlichen kriegsgerichts
Datierung: 1657
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 25 (1904) 58
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
die peinliche gerichtsvoigtey in ieztgedachter stadt
Datierung: 1657
Fundstelle: Kretschmann,LeipzOHofg. 143
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- Belegtext:
Freyburg hat peinlich über leib und leben, haut und haar zue richten
Datierung: 1664
Fundstelle: Schindler,VerbrFreib. 17 Anm. 1
- Belegtext:
von peinlichen sachen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 94
- Belegtext:
peinlicher anwald oder fiscal
Datierung: 1676
Fundstelle: Moller,CarpzovRep. 525
- Belegtext:
die peinlichen gerichtsgelder ... davon die bergleuthe aus der ... general clausul der personal befreyung exempt zu seyn prætendieren
Datierung: 1699
Fundstelle: HessSamml. III 460
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- Belegtext:
schmaehungen die peinlichen geklaget werden
Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 799
- Belegtext:
welchemnach dann sich wider den peinlich innhafftirten so viel verificirt, daß er ein zügeiner und denen künsten wohl erfahren
Datierung: 1714
Region/Autor/Textsorte:
Württemberg
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 114 (1997) 244
- Belegtext:
wurde aber die sachen zu peinlicher sachen condemniert, so wirt aber von ainen ersamen rath und gericht Thaur ... dahinn in den thurn verordnet
Datierung: 1716
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. XVII 199
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ober-acht, ist eine harte straffe in saechsischen rechten, dadurch die fluechtigen und peinlichen verbrecher, nachdem sie vorhero durch einen anklaeger, oder durch den fiscal
angeklaget, und in 3. herren lande oeffentlich citiret, aber wegen ihres ungehorsamlichen aussenbleibens in die unter-acht erklaeret worden, nach verfliessung eines jahres wiederum etliche mahl citiret,
im fall ihres fernern ungehorsames aber vor infam und in die ober-acht erklaehret, an leib, ehr und guth durchs gantze land gemein gemacht, ihrer gueter beraubet, und von jederman, der sie ertappet,
dem richter zur leib- und lebens-straffe koennen uebergeben werden
Datierung: 1717
Fundstelle: Hübner,ZtgLex.8 1201
- Belegtext:
die loecher [zum Galgen] machet an theils orten der nachrichter mit seinen knechten, darzu der peinliche richter picken und eiserne schauffeln kauffen muß,
welche der nachrichter, vorschuetzender gewohnheit, und weil er solche in haenden gehabt, und seiner meynung nach, dadurch gleichsam anruechtig worden, nebst dem lohn behaelt
Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 1405
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
es wurde auch zu unterscheidung der peinlich- und burgerlichen processe etlich jahre hernach das malefiz-glöcklein dahin verordnet aufzuhängen
Datierung: 1752
Fundstelle: Sattler,Würt. 25
- Belegtext:
die sogenannte frevel und geringere verbrechen, welche vermoeg des codicis criminalis nicht peinlich und malefizisch, sondern civiliter und niedergerichtlich verhandlet ... werden
Datierung: 1756
Fundstelle: CMax. IV 16 § 1
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
peinlich, peinliche sache. wird den buergerlichen entgegen gesetzt und gehet auf die bestrafung der verbrechen, welche leib- und lebensstrafen nach sich
ziehen. man siehet hier nicht so wohl auf die ersetzung des zugefuegten schadens, als vielmehr auf eine oeffentliche ahndung, wodurch die allgemeine sicherheit befoerdert werden soll
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 804
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- in Google Books
- Belegtext:
insbesondere pfleget man ... die eigentlichen peinlichen kosten (expensas criminales) von den peinlichen proceßkosten (expensis processus criminalis) zu unterscheiden
Datierung: 1783
Fundstelle: Quistorp,GrundsPeinlR. 1536
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- Belegtext:
wurde ... der prozes nach vorschrift der peinlichen gesätze informirt
Datierung: 1790
Fundstelle: SteirGBl. 6 (1885) 93
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
die peinliche gerichtsbarkeit übt der kaiser durch den reichshofrat aus
Datierung: um 1795
Fundstelle: StaatsRHeilRömR. 56
- Belegtext:
ein separates lokal, oder wenigstens die abwechslung in blechernen schildern mit der aufschrift peinlicher arrest und bürgerlicher arrest soll den unterschied zwischen dem infamirenden
und dem blos bürgerlichen gefängnis bezeichnen
Datierung: 1806
Fundstelle: Schindler,VerbrFreib. 96 Anm.
- Belegtext:
die einfuehrung neuer civil- und peinlicher gesetze [soll] ... in dem staatsrathe vorbereitet ... werden
Datierung: 1810
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 1 S. 47
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
verbrechen ... die sphaere des peinlichen rechts
Datierung: 1821
Fundstelle: Hegel,PhilosRecht 93
peinlich (II)
Erklärung:
adj.: mit Tortur verbunden, bei Folterungen eingesetzt; adv.: unter/mit Anwendung der Folter.
bedeutungsverwandt:
peiniglich (II).
vgl.
Frage (VI),
fragen (III),
Pein (I).
- Belegtext:
der [richter] gewallt haben [sulle] ... nach vbeltettigen lewten zugreiffen, die zufahen, peinlichen zufragen
Datierung: 1500
Fundstelle: Wartinger,Eisenerz 2
- Belegtext:
so bißher zu peinlicher rechtfertigung lewt eingepracht und dieselben, wie sich gepurt, gefragt worden sind, so ist das uf dem rathaws in der rathstuben gescheen so offenbarlich,
daß yderman daselbst am markt gesessen der armen urgicht, bekanntnus und merterlich geschray gehort hat
Datierung: 1502
Fundstelle: QFürstentBayreuth I 135
- Belegtext:
mit peinlicher marter fragen
Datierung: 1504
Fundstelle: Reyscher,Stat. 49
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- Belegtext:
so der argkwan vnd verdacht einer geclagten vnd verneynten mysshandlung ... fur bewisen angenomen ... wirdet, so sol dem ancleger auf sein begern alssdann ein tag zu peynlicher frag ernant werden
Datierung: 1507
Fundstelle: BambHGO. Art. 56
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507
- in DRQEdit
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ihnen umb ferner erkundigung der warheit peinlich anzugreiffen und vorhoren zu lassen
Datierung: um 1520
Fundstelle: MagdebSchSpr.(Friese) 95
Faksimile
- Belegtext:
wo aber sollich peinlich frag disser ... ordnung widerwerttig gepraucht wurde, so weren dieselbenn richter alls vrsacher sollicher vnpillicher peinlicher frag strefflich
Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. Art. 61
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533
- in DRQEdit
- Belegtext:
als bekennerin wiederum von der peinlichen bank losgelassen, hat sie ... gesagt, das hätte man von ihr wissen wollen vnd darauf peinigen lassen
Datierung: 1539
Fundstelle: ZKulturg. ErgH. 2 (1898) 24
- Belegtext:
dat de beklagte ... des clegers husfrouwen dorch peinliche vorhor mergliche grote gewalt und injurien thogefoget hebben scholde
Datierung: 1546
Fundstelle: LübRatsurt. III 520
- Belegtext:
wowoll se pynlich nicht bekant, und ock darup geschwaren, so hedde se idt doch darna in der gude thogestanden
Datierung: 1546
Fundstelle: LübRatsurt. III 520
- Belegtext:
von peinlicher frag vnd tortur vnd was massen dieselb fürzenemen sey
Fundstelle: Perneder,Malef.(1547) 1v
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Belegtext:
dweil er aber zu ettlichen malen peinlich befraget worden und weythers nichts bekhennen wöllen
Datierung: 1551/52
Fundstelle: Schindler,VerbrFreib. 241
- Belegtext:
das er von solcher famen were, und durch den scharprichter peinlich solt versucht werden
Datierung: 1555
Fundstelle: NrhArch. 3 (1860) 364
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- in Google Books
- Belegtext:
one peinliche verhoer wegen begangener diebstale
Datierung: 1560
Fundstelle: BrandenbSchSt. III 8
- Belegtext:
welcher massen bey den eingezogen gefangenn in und mit peinlicher scherffer frage zu verfahren
Datierung: 1562/77
Fundstelle: LünebNGO. 386
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
[habe er ihn] pinlich umb sin harkommen und waesen ersuochen [wollen]
Datierung: 1568
Fundstelle: SaanenLschStat. 205
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
wan ein vbeltehter von wegen des gerichte wirdt eingezogen seiner bösen thatt halben vnd das göttliche und brandenb. recht einen peinlichen zutritt erkennt, soll das obergerichte
mit dem regirenden richter bey der tortour gezogen werden
Datierung: 1577
Fundstelle: CDBrandenb. I 12 S. 138
- Belegtext:
so dann jemandt peinlich zu fragen befehl gegeben were, so sollen vnser ober vnd vnderamptleut ... in beyseyn zweyer oder dreyer ... redlichen personen ... fuerzunemmen anstellen
Fundstelle: KurpfLR. 1582 V 5 § 1
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wann auch von sehr jungen personen, so jre viertzehen jar noch nicht erreicht, die warheit zu erforschen, dieweil dieselbigen mit peinlicher marter nicht zu beladen, moegen die mit ruthen gehauwen ... werden
Fundstelle: KurpfLR. 1582 V 5
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
soll eine jede genugsame anzeigung, darauf man peinlich fragen will, mit ein oder zwey guten leuten beweiset werden
Datierung: 1583
Fundstelle: HadelnLR.(Spangenb.) V 1
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ob es recht und billich das man des thäters so hie vor gericht steht mißhandlung und artickl so er güetig und peinlich bekannt und ausgesagt, offentlich verlesen soll
Datierung: Ende 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 275 Anm.
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- Belegtext:
mit bedräuung und vorstellung des scharfrichters, doch noch zur zeit ohne peinliches anstrengen
Datierung: 1603
Fundstelle: Frauenstädt,MalefB. 273
- Belegtext:
gühtliche vnd peinliche ausag
Datierung: 1615
Fundstelle: ZWirtFrk. 1, 2 (1848) 64
- Belegtext:
so in einer peinlichen frag ein ubelthäter etwas auf einen burger ... bekennete
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. R. XVIII
- Belegtext:
zur peinlichen fragh verfahren mit der corden und wolff ahm rechtten bein
Datierung: 1631
Fundstelle: BonnArch. 5 (1893) 42b
- Belegtext:
solle er [der verdachte] nach dem bey-urtheil zur bekantnuß auff ungefaehr nachfolgende fragen peinlich angestrengt werden
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) 87 § 3
- Belegtext:
es seynd in denen rechten gewisse persohnen ausgenommen, welche man nicht torquiren kan ... ein schwangeres weib, oder kindelbetterin: aber nach der kindelbett soll man dem kind ein ammel zustellen, so
dann kan mans auch, doch etwas leichter, peinlich fragen
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) Art. 38
- Belegtext:
solle ... erkennet ... werden, ob die indicia zur peinlichen frag genug? auch ob, und auff was fuer ein weiß der bezuechtigte gepeiniget werden solle
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) 35 § 8
- Belegtext:
wenn ... die peinliche frage ... im urtheil mit der gemeinen maeßigungs-formul erkennet, so soll ... der gefangene durch den scharffrichter anfangs mit den schnueren angegriffen
... weitere pein aber in diesem fall dem gefangenen ... nicht ... [zugefügt] werden
Datierung: 1670
Fundstelle: GothaGO. III 7 § 2
- Belegtext:
dem nachrichter vor einen gang auf die canzley oder in newen thurn, er greife gleich den maleficanten mit peinlicher frag an oder nicht [Entgelt:] 5 ß
Datierung: 1692
Fundstelle: Nordhoff-Behne,StrafRSchwäbHall 123
- Belegtext:
sollen und wollen die unterthanen zu F. zum peinlichen unkosten auch im fall, wenn ein inquisit zur tortur gebracht, die helffte geben
Datierung: 1708
Fundstelle: Klingner I 385
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- Belegtext:
lassen wir es ... bey der peinlichen frage ... ferner bewenden
Datierung: 1717
Fundstelle: BrandenbKrimO. IX § 1
- Belegtext:
es soll ... keine peinliche frage oder tortur fuergenommen ... werden, es seyn den lautere unzweiffeliche anzeigungen ... vorhanden
Fundstelle: PreußLR. 1721 III 6, 3 § 1
[weitere Angaben: oder: III 43]
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wie die urthel, worin die peinliche frage erkant worden, dem gefangenen zu eroeffnen
Datierung: 1736
Fundstelle: BrschwLO. II 868
- Belegtext:
ob die tortur oder peinliche frage in den gerichten dem natürlichen recht gemäß sei, wollen einige darum zweifeln, weil viele dieselbe ausstehen, ohne die wahrheit zu bekennen,
andere aber die unwahrheit sagen, um die marter loszuwerden, folglich ihr endzweck nicht erreicht werde
Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 260
- Belegtext:
der heutigen tags gewoehnlichste weg die uebelthaeter zu erfahren, ist die inquisition, oder peinliche nachforschung, welche nichts anderes ist, als eine von dem hals- oder blutgericht
veranlaßte erkundigung, um eine begangene missethat ... in verlaeßliche erfahrung zu bringen
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 25 § 1
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- in Google Books
- Belegtext:
die peinliche frage ist ein rechtliches zwangmittel, um einen laugnenden uebelthaeter, welcher der veruebten that halber stark beschweret ist, in abgang eines vollstaendigen beweises zur bekanntniß zu bringen
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 38 § 1
Faksimile (Abschnittsbeginn)
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peinlich (III)
Erklärung:
eine (Kirchen-)Strafe androhend.
- Belegtext:
hat sein heylickeit ... etlich peinlich briue wider vnns außgeen lassen
Datierung: 1462?
Fundstelle: MittDBöhm. 42 (1904) 399 Anm.
Wort danach: Peinlichbeklagte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten