Wort davor: peinig

peinigen
Wortklasse: Verb

peinigen (I)
Erklärung: an Leib und Leben strafen, mit einer Geldbuße belegen; strafen in einem allgemeinen Sinn.

peinigen (II)
Erklärung: martern, quälen, foltern, peinlich (II) befragen.

Wort danach: Peiniger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten