Wort davor: Patrimonialgerechtsame

Patrimonialgericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Gericht, dessen Gerichtsbarkeit an den Besitz eines Gutes (patrimonium) gebunden ist.
Sachhinweis: HRG.1 III 1547f.

Wort danach: Patrimonialgerichtsbarkeit

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