Wort davor: öffentiglich

öffentlich, öffentlichen
Wortklasse: öffentlich: Adjektiv, Adverb, öffentlichen: Adverb
Erklärung: in der Öffentlichkeit: frei, für jeden zugänglich, ohne Einschränkung; für die Öffentlichkeit: der Allgemeinheit offenstehend, für die Allgemeinheit bestimmt, in der Öffentlichkeit geschehend und damit bekannt (im Ggs. zu heimlich), im Interesse der Allgemeinheit.
sprachliche Erläuterung: auch verkürzt zu offlich, offlichen.
vgl. gemeiniglich, heimlich (A III), offen (I), offen (III), offen (IV), offenbar (I).

Wort danach: öffentlichgerichtlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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