Wort davor: Notsühne

Nottag
Wortklasse: Maskulinum

Nottag (I)
Erklärung: wie Notgericht (I).

Nottag (II)
Erklärung: einer von idR. drei zusätzlichen Tagen im Anschluß an sechs Wochen oder ein Jahr.

Wort danach: Nottat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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