Wort davor: Nichthypothekgläubiger
nichtig
Wortklasse: Adjektiv, Adverb
sprachliche Erläuterung:
auch gekürzt zu nichti.
nichtig (I)
Erklärung:
ohne Rechtskraft, auch: vernichtbar; häufig in formelhaften Verbindungen, zB. mit ab, kraftlos, null, tot, unbündig, unförmlich, ungültig, unkräftig, untüchtig, unverbindlich,
widerrechtlich; nichtig erkennen, sprechen für ungültig erklären, aufheben, an sich selbst nichtig von Anfang an unwirksam.
- Belegtext:
wollen wyr solchs crafftloiss vnde nichtig orteilt haben
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Kassel § 24
- Belegtext:
das solche vorschreibung noch abegang gnanter hertzogin, todt vnd nichtyg sein solde
Datierung: 1511
Fundstelle: GörlitzRatsAnn. I/II 149
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wo auch darüber aynich rechtuerttigung vor ainem soelchen richter beschähen, die soellen nichtig vnnd vnkhrefftig sein
Datierung: 1520
Fundstelle: BairGO. 4v
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
darumb ist das gericht gantz nichtig, da der richter an des clegers, oder antwuorters stat stedt ... vnd braucht sich deren eins ampt
Datierung: 1523
Fundstelle: Köbel,GO. 10v
Faksimile
- in DRQEdit
- Belegtext:
welcher schuldner sein guet verkhumert oder verändert zu betrug seiner glaubinger, dieselb handlung ist nichtig
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 315
- Belegtext:
[bestimmte Rechtsgeschäfte] sollen craftlos, nichtig und von unwurden sein
Datierung: 1538
Fundstelle: SchlettstStR. 371
Faksimile
- Belegtext:
weil ... das erforschliche gerichte vielmals gebraucht, ... auch von richtern vielmals darinne geirret, vnformlich vnd nichtig furfaren, so wirdet denn solch gerichte krafftlos vnd nullum
Datierung: 1541
Region/Autor/Textsorte:
König,Proz.
Fundstelle: DRWArch.
- Belegtext:
ain proceß, der von wegen vnderlassung gerichtlicher ordnung, an im selbs nichtig, ist gleich wol vnbündig
Datierung: 1546
Fundstelle: Perneder,Proz. 76v
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Belegtext:
densulvigen schall nene vorlatinge gestadet werden, ok de kop nichtig unde van keinen werden syn
Datierung: 1557
Fundstelle: HammerbrökerR. 119
Faksimile
- Belegtext:
wann betrug vrsach gibt dem kauff oder beschluß einigs handels, so ist derselb kauff, contract oder handel nichtig vnd vnbündig
Datierung: 1558
Fundstelle: Gobler,StatB. 43v
Faksimile, Ausgabe von 1553
- in DRQEdit
- Belegtext:
wo ... sich ... von diser kouffen ... wegen spenn zütrügen vnnd die selben mit recht ab vnnd nichtig bekennt wurden
Datierung: 1572
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: GrW. I 57
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
dat ... desulven [belevinge] alsdan in sick nichtig und unduchtig syn scolden
Datierung: 1574
Fundstelle: LünebZftU. 112
Faksimile
- Belegtext:
soe fern na rechtlicher ordenong nijt geschey, warde alle volgende handell, process und urtheill nijchtich unnd van onwerden
Datierung: 1577?
Fundstelle: NijmegenStR. 452
Faksimile
- Belegtext:
da solch arrest gleich beschehe, soll derselbe an sich selbst nichtig und unkraeftig sein
Datierung: 1580
Fundstelle: HadelnLR.(Pufendorf) II 24
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1583
- in DRQEdit
- Belegtext:
sollen ... alle contraect, darauß suende schand und ergernuß ervolgen mag, an innen selbst nichtig und craftloß sein
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 20 § 6
- Belegtext:
daß in sachen ein namhafte summen an gelt ... antreffent, von den vrtheilen ... niemands ... nicht dingen, waigern, appellirn, nichtig sprechen, supplicirn noch reducirn ... sol
Datierung: 1599
Fundstelle: OPfalzLO. 163
Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
- in DRQEdit
- Belegtext:
söllen doch gethane khöüff vnd verkhöüff vngültig, krafftloß vnd nichtig syn
Datierung: 1602
Fundstelle: FrutigenStatR. 205
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
sollte derselb sein vermessner contrackt ... cassirt, nichtig, tod und ab sein
Datierung: 1605
Fundstelle: SGallenOffn. I 54
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
null und nichtig
Datierung: 1677
Fundstelle: Moser,StaatsR. 28 S. 394
- Belegtext:
wann den kindern ... in testamenten die gebuehrliche legitima ... nicht verlassen, noch sie darinnen als erben eingesetzt worden, daß ein solch testament nichtig seye
Datierung: 1696
Fundstelle: Schambogen,Prael. 394
- Belegtext:
wenn gleich von einem der ehegatten mochte erwiesen werden, daß die ubergabe zwischen ihnen ohne des andern zwang ... geschehen, ...so waere die donation doch vor sich null und nichtig
Datierung: 1717
Fundstelle: Blüting,Gl. III 59
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- Belegtext:
wie wir denn ... die ... einwendungen, für ungültig, unkräftig, nichtig und widerrechtlich erklären
Datierung: 1742
Fundstelle: Hasse,LeipzMesse 27
- Belegtext:
merkwuerdiger fall einer vollstreckten beym ... kayserl. reichs-cammer-gericht aber vor nichtig erklaerten tortur
Datierung: 1761
Fundstelle: Cramer,Neb. 22 S. 64
- Belegtext:
ungueltig, nichtig und unverbindlich
Datierung: 1766
Fundstelle: PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 62
- Belegtext:
[Privileg,] daß niemand ... in schmach- und injurien-sachen ... an das kayserl. cammer-gericht ... appelliren, nb. nichtig sprechen, suppliciren, noch reduciren ... solle
Datierung: 1767
Fundstelle: Cramer,Neb. 67 S. 14
- Belegtext:
daß heimliche verloebnisse der kinder ... ohne ... bewilligung der eltern schlechterdings kraftlos, null und nichtig sind
Datierung: 1800
Fundstelle: Bewer,Rechtsfälle V 149
- Belegtext:
der in einem testamente ... angehaengte beysatz: daß jede spaetere anordnung ... null und nichtig seyn solle
Datierung: 1811
Fundstelle: ÖstABGB. § 716
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
nichtig (II)
Erklärung:
geringfügig, belanglos.
- Belegtext:
damit aber nicht ... um geringschätzig nichtiger händel willen ... zu viel personen ... molestirt werden
Datierung: 1584
Region/Autor/Textsorte:
Herzogtum Preußen
Fundstelle: Sehling,EvKO. IV 126
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
daß solch grausam unnöhtig lästern und fluchen, umb gerings und nichtigen geldts verlusts willen, außgossen
Datierung: 1602
Fundstelle: Kirchhof,MilitDisc. 125
- Belegtext:
bis an unsere zeit lang kostete der tod seines bauren den edelman einen nichtigen bazen, indessen der bauer, der den edelman herdfällig machte, gespießt und geradbrecht ward
Datierung: 1784
Fundstelle: Pestalozzi,Werke IX 277
nichtig (III)
Erklärung:
nichtswürdig, schädlich, unredlich.
- Belegtext:
er ... thett auch vil nichtiger, pesser bräuch under der zunft ab
Datierung: 1536
Fundstelle: AugsbChr. IX 326
- Belegtext:
nichtiger mensch. homo nihil
Datierung: 1536
Fundstelle: Dasypodius 386v
- Belegtext:
sein nichtige verrätherey
Datierung: 1591
Fundstelle: BiblLitV. 40 S. 274
- Belegtext:
der arg nichtig bub, der mir mein tochter entführet hat
Datierung: 1587
Fundstelle: DWB. VII 715
- Belegtext:
mit eren erdichteden vnd nichtigen vnderscheide der anropinge
Datierung: um 1600
Fundstelle: Lasch-BorchlingArch.
nichtig (IV)
Erklärung:
jn. einer Sache nichtig machen jn. von etwas entbinden.
nichtig (V)
Erklärung:
substantivisch gebr.: nichts; mit nichtig keineswegs, um nichtig sein nichts schuldig sein, straffrei sein.
vgl.
nicht (I).
Wort danach: nichtigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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