Wort davor: Nachtgeläut
Nachtgeld
Wortklasse: Neutrum
Nachtgeld (I)
Erklärung:
Erstattung von Übernachtungskosten, auch Futtergeld für Pferde.
vgl.
Anrittgeld,
Liefergeld.
- Belegtext:
wan ... imands ... riden oder faren wurdet von der stad wegen, der sal daz dun uf den eimer und nit uf nachtgelt
Datierung: 1431
Fundstelle: MainzChr. II 2 S. 200
- Belegtext:
hat der rat den amptluden, die in dem rade sint ire loene herhohet, desglichen die nachtgelde, alles ane hinderfrage der gemeinden
Datierung: 1444
Fundstelle: MainzChr. I 125
- Belegtext:
welcher scheffen von des rats ... wegen vß ist, also das yme keyn nachtgelt oder ander geschenke uber sin zerunge darumb wirdet
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: FrankfOHof 256
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- Belegtext:
sollen sie uns [städtische Söldner] zu ieder nacht, so lange wir also ußweren, fur alle koste, schaden und verluste zu nachtgelde geben unser iglichem von yedem pferde vier schillinge heller
Datierung: um 1500
Fundstelle: FrankfAmtsUrk. 142
- Belegtext:
[reutterbestallung:] vor dem anritt soll jnen auff jedes pferd das nachtgelt n. kreutzer, unnd auff ein wagen n. kreutzer passirt werden
Datierung: 1570
Fundstelle: v.Frauenholz,Heerw. II 2 S. 256
- Belegtext:
tittel des außgebens [des bambergischen cammergueths] ... uff annrith und nachgelt
Datierung: 1588
Fundstelle: Bachmann,BambLst. 278
- Belegtext:
damit ... der obrist ... die anzahl reutter zu rechter zeit zusammen bringen khönne, wöllen wir jme zum anritt und nachtgelt ain ganzen monat soldt ... auszulegen verordnen
Datierung: 1598
Fundstelle: v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 121
- Belegtext:
durfte inen [landeseldisten] kein nacht- oder lieffergelt auf die quartalia nicht gegeben werden
Datierung: 1601
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 243
- Belegtext:
nach dem aber die von staedten auch wegen ihrer reisigen pferde, welche sie wegen innehabender lehne schicken muessen, dergleichen nachtgeld gefordert
Datierung: 1620
Fundstelle: CCMarch. VI 1 Sp. 291
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
was jährlichen auf die officirer und dienstpflichtigen, wann dieselben aufwarten, aufgehet; nämlichen nacht- und wartgelder
Datierung: 1647
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. III 633
- Belegtext:
giebt man ... im her- und heimzuge denjenigen, so unter wegens bleiben muessen, und ihre behausung nicht erreichen koennen, n. aufs pferd nacht-geld
Datierung: 1719
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. I 1106
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Nachtgeld (II)
Erklärung:
Entlohnung des Gastwirtes für Übernachtung.
Nachtgeld (III)
Erklärung:
Lohn für nächtl. Tätigkeit.
Nachtgeld (IV)
Erklärung:
von Juden (für sich oder für Scholaren) zu entrichtende Abgabe.
Nachtgeld (IV 1)
Erklärung:
Abgabe für eine Übernachtungserlaubnis.
- Belegtext:
der juddenerczen nit gonnen, hie zu sine one nachtgelt
Datierung: 1547
Fundstelle: Wachendorf,Frau 23
- Belegtext:
vor schutz- und nachtgeld fremder juden und studenten soll die gemeine judenschaft jährlich 20 reichsthaler entrichten
Datierung: 1641
Fundstelle: ZDKulturg.2 3 (1874) 653
- Belegtext:
in einigen laendern zahlten sie [juden] keinen leibzoll, sondern nachtgeld, tagegroschen
Datierung: 1804
Fundstelle: v.Berg,PolR. IV 690 Anm.
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- in Google Books
Nachtgeld (IV 2)
Erklärung:
Abgabe an Fastnacht.
- Belegtext:
von wegen der schueler geben die j[uden] jaerlichs den jungen buergern zue R. zue fastnacht 10 gld. zue nachtgelt
Datierung: 1518
Fundstelle: UrkJudRegensb. 366
Wort danach: nachtgeldfrei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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