Wort davor: Monatzahlung
Monatszeit, (Mondzeit)
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung:
Belege ohne -t- sind Mond zuzuordnen.
Monatszeit (I)
Erklärung:
wie Monatsfrist; auch der Zeitraum eines Monats.
- Belegtext:
koften se ... des hoves nicht bynnen eyner mantijt, so moghe we den hoff vorkopen weme wy wyllen
Datierung: 1428
Fundstelle: QuedlinbUB. I 270
- Datierung: 1501
Fundstelle: QPaumgAugsb. 202
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ein jeder aver den sinen rechts to vorhelpen erbödig und de sake vor sik röpt to rechte. mot binnen maentides [is veer weken und dre dage] up der parte anholdent rechts vorhelpen
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 7 § 3
- Belegtext:
wie dan auch sie maister ... zugesagt ... solcher angeordneter gattung leinwadt keine monathszeit weder darüber oder darunter vber die versprochene summa zu machen
Datierung: 1601
Fundstelle: QÄWGMD. IV 50
- Belegtext:
gelangt man ... zur kaiserlichen wuerde ... [nur] durch eine foermliche wahl, welche von den churfuersten des reichs ... inner monathzeit nach erhaltener
nachricht von des kaisers tod ... ausgeschrieben wird
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 83
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Monatszeit (II)
Erklärung:
Wehrdienst, Dienstzeit.
Monatszeit (III)
Erklärung:
wie Monatfest.
- Belegtext:
noch des mannes tode endarf man einer vrowen morgingabe nicht geben, wenne czu des mannes drysichsten, wenn man sine manczit begangen hat
Datierung: Mitte 14. Jh.
Fundstelle: MagdebBresl. 145
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Wort danach: Monatzettel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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