Wort davor: Monatsteuer

(Monatstunde), (Mondstunde)
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: Belege ohne -t sind Mond zuzuordnen.

Monatstunde (I)
Erklärung: Frist, die nach einem Todesfall verstreichen muß, bevor eine Erbschaft geltend gemacht werden kann.

Monatstunde (II)
Erklärung: als Termin wie Monatwand.
vgl. dreißigste (II 2), dreißigste (II 4).
Monatstunde (III)
Erklärung: wie Monatfest.
Monatstunde (IV)
Erklärung: wie Monatsfrist.

Wort danach: Monatwand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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