Wort davor: Monarchie

Monat
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Zeitabschnitt, der nach dem Phasenwechsel des Mondes errechnet wird und im Rechtsleben einen Zeitraum von vier Wochen, dreißig oder einunddreißig Tagen bedeutet.
sprachliche Erläuterung: ausdrucks- und inhaltsseitig besonders in frühen Quellen von Mond nicht immer zu unterscheiden; z. Etym. insb. im Verhältnis zu Mond vgl. DWB. VI 2483f. und 2497.

Monat (I)
Erklärung: als Zeitangabe.

Monat (II)
Erklärung: als Zeitspanne zur Bestimmung bzw. Berechnung von Fristen und Terminen.
Monat (III)
Erklärung: nach Monaten bemessener Zeitraum.

Monat (III 1)
Erklärung: einer umschichtig zu übernehmenden Amtsführung.
Monat (III 2)
Erklärung: eine Stadtverweisung als Strafe.

Wort danach: Monatbelohnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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