(Mombertag)
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Zeitraum, innerhalb dessen jemand durch einen Momber ( II, III) vertreten werden muß.
Wort danach: Momberweise
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten