Wort davor: Mombergulden

Momberhand
Wortklasse: Femininum
Erklärung: die zwingend vorgeschriebene vormundschaftliche Zustimmung bei Handlungen von eingeschränkt Geschäftsfähigen.
vgl. Hand (A VII 2).

Wort danach: momberig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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