Wort davor: Mombereid
Mombergulden
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Vergütung eines Mombers (II).
- Belegtext:
als auch vor zeyten in dieser statt F. breuchlich gewesen, daß die geschlechter, vnd andere wolhabende buerger, jre eygene monparn, das ist, zinßhebere vnd schuldtforderer gehabt, welche so wol als die
geschwornen procuratorn jrer partheyen sachen halben fuer gericht gehandelt haben, derwegen auch einen sondern monpareydt ... haben schweren muessen, also daß auch dero zeyt monpar vnd procuratorn zwey
vnderschiedliche ampt gewesen, vnd aber solche monparschafft volgends allgemaechlich von sich selbst abgangen, so woellen wir dieselbig ... zu sampt dem jaerlichen monpar guelden ... abgeschafft haben
Fundstelle: FrankfRef. 1578 I 6 § 12
Volltext (und Faksimile)
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Wort danach: Momberhand
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