Wort davor: Metzlohn

Metzmüller
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Pächter einer Mühle, der einen Anteil an der 1Metze (III 2) bzw. deren Geldwert als Pacht entrichtet.
vgl. Metzkontrakt.

Wort danach: Metzner

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten