Wort davor: Metzgelaube
Metzgeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Geldablösung für die 1Metze (III 1), später auch Verbrauchssteuer auf Getreide.
sprachliche Erläuterung:
mnd. mattengelt u. mettegelt.
vgl.
1Mahlgeld,
Mahlsteuer,
Metzenpfennig,
Metzgefälle.
- Belegtext:
30 m. vor habir dem molmeyster, nu im das metczegelt abgegangen ist
Datierung: 1410
Fundstelle: MarienburgKonvB. 241
- Belegtext:
mettegelt
Datierung: 1541
Region/Autor/Textsorte:
Münster
Fundstelle: Lasch-BorchlingArch.
- Belegtext:
[die Bierbrauer] van einem jedern orlofgeven tein mark lubsch dem gemeinen gude baven dat gewonliche mattengeldt to entrichten schuldich sin, ok der mattenzedel
nicht habhaftich werden scholen, ehe und tovorn solche tein mark lubsch van jederm orlofgeven sin betalet
Datierung: 1567/85
Fundstelle: HambBurspr. 427
- Belegtext:
so das metz-geld unserer verordnung zu folge zu erlegen schuldig
Datierung: 1654
Fundstelle: CCMarch. IV 4 Sp. 83
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
wann der herrschaft nur das schuldige metzegeld entrichtet wird
Datierung: 1681
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. I 241
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- Datierung: 1714
Fundstelle: Beyer,Mühlenbauk. II 79
- Belegtext:
daß ... sowohl das mahl- als metzgeld seine richtigkeit habe
Datierung: 1724
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 613
- Belegtext:
das sichte- oder mahl-geld ist, so wie das metze-geld gaenzlich abgeschaft
Datierung: 1731
Fundstelle: BrschwWolfenbPromt. II 581
- Datierung: 1780
Fundstelle: WestpreußPR. II 201
- Belegtext:
fixirtes metz- und mahlgeld
Datierung: 1792
Fundstelle: Krug,StaatswPreuß. 200
Wort danach: metzgen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten