Wort davor: 2Metze

Metzedikt
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Erlaß, der die Erhebung der 1Metze (III 1) regelt.
vgl. Metzordnung.

Wort danach: Metzeinnahme

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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