Wort davor: 1Metze
2Metze
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Bezeichnung einer weiblichen Person.
sprachliche Erläuterung:
z. Etym. vgl. DWB. VI 2149.
2Metze (I)
Erklärung:
Mädchen, junge unverheiratete Frau.
- Belegtext:
wann ein lediger gsell einer ledigen mätzen ein kind macht, derselbig soll irne die kindpetti abtragen und usrichten
Datierung: 1489
Fundstelle: SchweizId. IV 611
2Metze (II)
Erklärung:
liederliches Weib, mit zunehmend entehrender werdenden Bedeutung auch Dirne, Hure, insb. Bez. für die Geliebte eines Priesters.
- Belegtext:
der pfaff von N. und sin mätzen, frow N.N., ein ledige
Datierung: 1524
Fundstelle: SchweizId. IV 612
- Belegtext:
ob ein würdt oder jemand einem eeman ein metzen, oder einer ehfrauwen einen lefrantzen ... herberg oder vffenthalt gebe, der soll ohn alle gnad vmb fünff pfenning gestrafft werden
Datierung: 1552
Fundstelle: Schauberg,Z. II 83
- Belegtext:
gebieten wir ... daß die gemeinen mätzen und leyrerin, welche in das land kommen, nirgend an keinem ort ... in würths- wein- oder anderen häuseren geduldet ... werden sollen
Datierung: 1637
Fundstelle: BaselRQ. I 1 S. 511
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Wort danach: Metzedikt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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