Wort davor: Meßzöllner

Meste
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: nur md. und in der Wetterau belegt.
vgl. 1messen.

Meste (I)
Erklärung: ein Hohlmaß, auch als Maß für Abgaben.

Meste (II)
Erklärung: geeichtes Meßgefäß mit dem Fassungsvermögen einer Meste (I).
Meste (III)
Erklärung: Landmaß.
vgl. Maltersaat, Mestenpacht, 1Metze (VI).

Wort danach: Mestenpacht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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