Marziliengeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Abgabe in Ostpreußen für die Erlaubnis, Marzilienbier (ein Dünnbier) zu brauen und auszuschenken, vgl. Nostitz,Haushaltb. 85 Anm. 1.
Wort danach: Marzilienschank
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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