Wort davor: Martinspack
Martinspfennig
Wortklasse: Maskulinum
Martinspfennig (I)
Erklärung:
Geldreichnis (wohl zu Martini).
vgl.
Martinsgeld (II).
- Belegtext:
[Pfarrereinkünfte:] item legata et denarios qui dicuntur mertinspennige
Datierung: 1246
Fundstelle: SGereonUB. 128
- Datierung: 1324
Fundstelle: SGereonUB. 317
- Belegtext:
mertinsphenninge zu deme jare eyns andirhalben jungen hellir, als der budel in alder genomen hat
Datierung: 1387
Fundstelle: FriedbergUB. I 363
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Martinspfennig (II)
Erklärung:
zu Martini fälliger Geldzins, bei Leistungsverzug droht Rechtsverlust.
vgl.
Fahrzins,
Gefahrzins,
Martinslehenzins,
Meygassenzins,
Rutscherzins.
- Belegtext:
in ... Zerbst ist von eben der ahrt der so genannte mertens-pfennig, oder ... gefahr-zinß, welcher iedoch nur auf gewisse ... buden lieget, sonsten aber von den seilern und andern
haacken ... muß abgetragen werden. die abstattung geschiehet ... nach mitternacht bei einem brennenden ... lichte, und muessen die schuldige bereit sein, indem dasselbe brennet, dem fuerstl. amptmann
ihre pflicht einzuliefern, oder ... gewaertig sein, ... ihres hauses ... verlustig zu werden
Datierung: 1710
Fundstelle: Beckman,Anhalt I/IV 576
- Datierung: 1784
Fundstelle: Scherz-Oberlin 1007
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- in Google Books
- Datierung: 1820
Fundstelle: Heinsius III 285
Wort danach: Martinspfleger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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