Wort davor: marterlich

martern
Wortklasse: Verb
Erklärung: verfolgen, mißhandeln, schänden, foltern, töten.
sprachliche Erläuterung: auch dissimiliert zu marteln und in umgelauteten Formen; althochdeutsch, mittelhochdeutsch, mittelniederdeutsch und mittelniederländisch belegt.

martern (I)
Erklärung: in allgemeiner und rechtlich nicht geregelter Anwendung.
vgl. marterisieren (I).

martern (II)
Erklärung: in rechtlich geregelter Anwendung.
vgl. marterisieren (II).

Wort danach: Marternot

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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