Wort davor: Marte

Marter
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: selten Maskulinum, dissimilierte Nbf. martel, althochdeutsch, mittelhochdeutsch, mittelniederdeutsch und vereinzelt mittelniederländisch belegt; aus einem Verb zu griechisch-lateinisch martyr 'Zeuge' (vgl. Marterer).

Marter (I)
Erklärung: Martyrium Christi oder der christlichen Glaubenszeugen (früh und reich belegt); Verfolgung der Juden, Pogrom.

Marter (II)
Erklärung: Folter als gerichtliches Beweismittel; dem dadurch erlangten Geständnis wird unterschiedliche Beweiskraft zugemessen; an, in der Marter bekennen (I), verjehen durch Folter gestehen, (ein Verbrechen) mit der Marter abfragen (I) durch Folter gestehen lassen, jdn. an die Marter erkennen (I 2), führen (I 4), legen (II 1), mit Marter ersuchen (IX 1), mit der Marter fragen (III), rechtfertigen jdn. der Folter unterwerfen; verstärkend: um keine Marter keinesfalls.
Marter (III)
Erklärung: Qual, Schmerz, offen zu II; seit mittelhochdeutscher Zeit belegt, meist in nichtrechtlicher Verwendung.
Marter (IV)
Erklärung: Foltergerät.
Marter (V)
Erklärung: Gegenstand (auch Bildstock?) oder Emblem als Sühne- oder Hoheitszeichen, im Althochdeutschen: Richtstätte Christi.
vgl. Galgenmarterl, Kreuz.

Wort danach: Marterakt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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