Wort davor: Marschrechnung
Marschrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
in den holsteinischen Marschgebieten:
Marschrecht (I)
Erklärung:
das geltende Gewohnheitsrecht.
- Belegtext:
wanner eine inlage getagen werden müste, ... dartho schollen alle lüde ... ein iglicher na sinen parte, alse marschrecht is, morgen morgens geliek nemen
Datierung: 1551
Fundstelle: Matthiessen,Marschg. 208
- Belegtext:
[Befehl, den] kayserl. constitutionen ... folge zu leisten, aller alten statuten, land- oder marsch-recht, herkommen oder gebraeuche ... ungehindert
Datierung: 1563
Fundstelle: CCHolsat. I 149
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1586
Fundstelle: StaatsbMag. VII 724
- Datierung: 16. Jh.?
Fundstelle: Detlefsen,Elbmarschen II 14
- Datierung: 1651
Fundstelle: CCHolsat. II 313
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
weil ... nach dem ... marsch- und landrechte die vollgeschwister ... die halbgeschwister ... von der erbschaft nicht ausschließen, vielmehr diese ... nur einen, jene ... zwei pfenninge nehmen
Datierung: 1762
Fundstelle: SystSammlSchleswH. II 2 S. 623
- Belegtext:
das land- und marschrecht ist ein inbegriff von gewohnheiten, die sich durch gebrauch und tradition in dem amte Steinburg und einigen benachbarten distrikten erhalten haben
Datierung: 1825
Fundstelle: Falck,SchleswHolstPrR. I 113
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Marschrecht (II)
Erklärung:
die sich aus I ergebende subjektive Berechtigung.
- Belegtext:
weil die untergehoerigen der marschgueter land- und marschrecht haben
Datierung: 1827
Fundstelle: StaatsbMag. VII 265
Marschrecht (III)
Erklärung:
herkömmliches Gerichtsverfahren.
Wort danach: Marschrechtsprotokoll
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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