Wort davor: Marschrechnung

Marschrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: in den holsteinischen Marschgebieten:

Marschrecht (I)
Erklärung: das geltende Gewohnheitsrecht.

Marschrecht (II)
Erklärung: die sich aus I ergebende subjektive Berechtigung.
Marschrecht (III)
Erklärung: herkömmliches Gerichtsverfahren.

Wort danach: Marschrechtsprotokoll

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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