Wort davor: Marschlosinhaber
Marschmann, 2Marschleute
Wortklasse: Marschmann: Maskulinum, 2Marschleute: Plural
Erklärung:
Berechtigter am Marscherwald in Luxemburg.
- Belegtext:
wir weisen ... jederem martschman so viel schwein auff den waldt zu treiben, als er vor st. Johannes Baptisten tagh mit sonnenschein auf sein trogh stieffelen oder stellen kan
Datierung: 1617
Fundstelle: LuxembW. 498
[weitere Angaben: ebd. 499]
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Wort danach: Marschnotdürftigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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