Wort davor: Marschharde
Marschhauptmann, Marschhauptleute
Wortklasse: Marschhauptmann: Maskulinum, Marschhauptleute: Plural
Erklärung:
Bevollmächtigter, Rechnungsbeamter der Marschkommune.
- Datierung: 1677
Fundstelle: StaatsbMag. III 753
- Datierung: 1681
Fundstelle: CCHolsat. II 27
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
weil indessen die marsch das goeding bezahlet, muß jede parthey, ehe recessiret wird, 2 oder 4 rthl. erlegen, davon der marsch-hauptmann die haelfte, die andere aber die beyden advocati bekommen
Datierung: 1750
Fundstelle: CStHols. 132
- Datierung: 1751
Fundstelle: CCHolsat. II 62 Marginalie
- Belegtext:
beide commuenen [Kremper- und Wilstermarsch] verwalten ihre oeconomischen angelegenheiten selbst durch die dazu bestellten commuene-beamten, welche den namen marschhauptleute fuehren und ihrem amte 2 jahre lang vorstehen
Datierung: 1823
Fundstelle: StaatsbMag. III 268
[weitere Angaben: ebd. 278f.]
Wort danach: Marschhimpten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten