Wort davor: Marschdistrikt
Marscheingesessene
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
voll berechtigter Einwohner der holsteinischen Marschgebiete, insbesondere als Urteiler.
- Belegtext:
weile die marsch eingesessene die urtheil absolut sprechen, so müssen sie, wenn ihr urtheil beim ober amt gericht reformiret oder gescholten werden, ihre königliche majestät deshalb brüche geben
Datierung: 1687
Fundstelle: JbSchleswHolst. 3 (1860) 317
- Datierung: 1743
Fundstelle: CCHolsat. II 348
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Marscheinquartierungsbeitrag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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