Wort davor: Marschall

Marschallamt
Wortklasse: Neutrum
sprachliche Erläuterung: auch marschallen-.

Marschallamt (I)
Erklärung: der einem Marschall ( I und III) zugeordnete Aufgabenbereich, insbesondere als Lehen.

Marschallamt (II)
Erklärung: Reichshofamt.
Wortbildungshinweis: zu Marschall (II).
Marschallamt (III)
Erklärung: Amtsbereich eines Marschalls, auch die dazugehörige Verwaltungsstruktur.

Wort danach: Marschallamtsbediente

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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