Wort davor: Marpahis

marren, merren
Wortklasse: Verb
sprachliche Erläuterung: z. Etym. vgl. NlEtymWB. 429f.; Glosse zu impedio, frustro, moror.
vgl. letzen, marrire.

marren (I)
Erklärung: transitiv.

marren (I 1)
Erklärung: aufhalten, hindern.

marren (I 2)
Erklärung: ungültig machen.
marren (I 3)
Erklärung: ärgern, drohen, hierher?
marren (II)
Erklärung: intransitiv.

marren (II 1)
Erklärung: sich aufhalten; vgl. MnlWB. IV 1466 mit weiteren Belegen; überwiegend in mehrgliedrigen Formeln im Zusammenhang mit der Geleitsgewährung für Fremde belegt.
marren (II 2)
Erklärung: säumen, zögern.

Wort danach: marrire

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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