Wort davor: Markzahlgut

Markzahlherr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: in Basel und Hagenau Beamter, der die Steuer der Markzahl ( II 1 und 2) erhebt.

Wort danach: markzählig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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