Wort davor: Markumzug
Markung
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung:
altenglisch mearcung, zu 1Mark und 2Mark (I); althochdeutsch marcunga glossiert deliberatio, decretum, institutio, propositum.
Markung (I)
Erklärung:
Grenze, offen zu II und III.
Markung (II)
Erklärung:
Grenzzeichen, 2Mark (I).
- Belegtext:
hat der ... paur zu M. ein aich, die ein marckung gewesen ist, abgehauen; ist er darumb ... um 1 gulden gestraft
Datierung: 1488
Region/Autor/Textsorte:
Eichstätt
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 73 (1956) 394
- Belegtext:
welcher boesslicher vnd geverdlicher heymlicher weyss ein marckung verruckt oder verendert, der sol darumb peynlich am leyb ... gestrafft werden
Datierung: 1507
Fundstelle: BambHGO. Art. 139
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507
- in DRQEdit
- Datierung: 1610
Fundstelle: WürtLändlRQ. III 804
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1615
Fundstelle: WürtLändlRQ. III 445
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1646
Fundstelle: Strnadt,Grenzbeschr. 419
- Belegtext:
welcher einen markpfahl, staingrueben oder andere markungen gefährlicher weiß außziecht, umbstoßt, verkert, bedecket oder einwürft, der ist zur straf verfallen
Datierung: 1695
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 821
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- Belegtext:
wann jemand boßhaffter und gefahrlicher weis ein markung, mahl- oder marckstein verruckt ..., ein solcher wird ... peinlich gestrafft
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 169
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- Datierung: 1766
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 246
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- Datierung: 1789
Fundstelle: Moser,ForstArch. VI 322
Markung (III)
Erklärung:
Festsetzung, Überprüfung, Erneuerung der Grenze und ihrer Zeichen.
Markung (IV)
Erklärung:
(umgrenztes) Gebiet einer Gemeinde, Gemarkung (I), 1Mark (I 1), Herrschaftsgebiet,
Gerichtsbezirk, auch zu kleinen Ansiedlungen (Weiler, Hof) gehörendes eingegrenztes Land.
- Belegtext:
als fern als unsers gnedigen herrn gericht und markung gehet
Datierung: 1454/1523
Region/Autor/Textsorte:
Franken
Fundstelle: GrW. VI 13
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- Datierung: 1512
Fundstelle: MittHess. 1893 S. 64
- Datierung: 1534
Fundstelle: Zehnter,Messelh. 323
- Belegtext:
alle frevel, buessen und straffen in der statt S. und in derselben marckhung, zwing und bännen
Datierung: 1537
Fundstelle: Neckarsteinach 378
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- Belegtext:
das niemand keinen ... uf der straßen in der junckhern markungen fangen oder sich einer obrigkeit anmaßen sol, dan die landstraßen sey ihr
Datierung: 1539
Fundstelle: JbFrkLf. 22 (1962) 204
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
im fleckhen oder marckhung deß dorffs
Datierung: 1553
Fundstelle: Fischer,Erbf. II 261
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- Belegtext:
die verschreibung stundt, so weitt mein marckhung, zinß vnnd gullt raichtt
Datierung: 1562/67
Fundstelle: Götz v.Berlichingen(Ulmschn.) 131
- Belegtext:
Boxsperg und W. ist ein gericht und gemeindt, auch ein marckung und hatt ein freien zug in beide flecken aus- und einzuziehen
Datierung: 1578
Fundstelle: Boxberg 794
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- Belegtext:
das unsere underthonen ... mit verkaufung und kaufung irer ligenden güeter zueinander in die marckung greifen
Datierung: 1587
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 648
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- Datierung: 1589
Fundstelle: WürzbDiözGBl. 25 (1963) 164
- Belegtext:
soll keiner kein guott ... außer der markhung verkauffen
Datierung: 1593
Fundstelle: Reyscher,Stat. 501
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- Datierung: 1593
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 70
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- Belegtext:
nach dem vil weiler, hoefe, muelinen vnd einoedinen ausserhalb deren flecken ... zwaeng vnd baennen, ligende wohnungen vnd feldgueter vnd also fuer sich selbsten jhre aigene vereinte vnd versteinte marckungen ... haben
Fundstelle: WürtLR. 1610 S. 292
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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- Belegtext:
marcklosungen, wann vnsere vnterthonen einander in jhre marckungen greiffen, vnd einer, ein ligend gut erkaufft, so nit in der jenigen statt: oder dorffsmarckung gelegen, darinnen er burgerlich seßhafft
Datierung: 1610
Fundstelle: Reyscher,Ges. V 203
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- Belegtext:
im flecken R. oder dessen marckung und gebiet
Datierung: 1615
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 434
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- Datierung: 1621
Region/Autor/Textsorte:
Württemberg
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 435 u. 442
- Belegtext:
an ... unsere zent G. gehören nachfolgente statt, dörfer sambt ihren markungen, begriff, umbfang und was in ieder markung an höfen ... gelegen
Datierung: 1663
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 468
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- Datierung: 1699
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 399
- Belegtext:
daß ein jeder, so weingardt in der ausmarckung hat, den zehenden selbiger marckung gebührlich entrichte
Datierung: 1759?
Fundstelle: Heuß,HeilbronnWeinbau 115
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 608
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1803
Fundstelle: v.Berg,PolR. III 549
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- in Google Books
- Datierung: 1807
Fundstelle: Reyscher,Ges. IX 124
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
hat jede gemeinde ihre markung, naemlich einen in eigenen grenzen eingeschlossenen umfang des staatsgebiets, auf welchem ihre gesellschaftliche verbindung gewurzelt ist
Datierung: 1807
Fundstelle: SammlBadStBl. I 425
Markung (V)
Markung (VI)
Erklärung:
Gerät zur Anbringung einer Markierung auf einem amtlichen Schriftstück.
- Belegtext:
diese publique staempfel und markungen ... graben zu lassen
Datierung: 1706
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2529
Wort danach: markungsangehörig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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