Wort davor: marktselle
Marktsgewohnheit
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Handelsbrauch auf einem Markt (I) im Gegensatz zum geschriebenen Recht.
- Belegtext:
erwaegen, ob [Klagen] von solchen strittigkeiten herruehren, deren entscheidung mehr aus denen handelsbuechern, gesellschafts-verschreibungen und vernuenftigen marksgewohnheiten,
als den beschriebenen scharfen rechten genommen werden muß
Datierung: 1624
Fundstelle: Lahner,Samml. 176
Wort danach: Marktsiegel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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