Wort davor: Marktschulze
Marktschutz
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wie Marktfriede; auch das Recht auf dessen Gewährung.
- Belegtext:
der einem richter uff diesem tag an diesem ort gehörige marckschutz
Datierung: 1655
Fundstelle: BayrJbVk. 1959 S. 104
- Belegtext:
beamten und obrigkeiten, denen der marktschutz zustehet
Datierung: 1769
Region/Autor/Textsorte:
Osnabrück
Fundstelle: v.Berg,PolR. V 318
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Wort danach: Marktseiger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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