Wort davor: Marktschranne
Marktschreiber
Wortklasse: Maskulinum
Marktschreiber (I)
Erklärung:
Gerichtsschreiber eines Marktes (V),
teilweise auch mit weiteren Funktionen, häufig in der Wendung Stadt- und Marktschreiber.
Marktschreiber (II)
Erklärung:
nur für Bozen belegt; Urkunds- und Ordnungsbeamter für den Bozener Jahrmarkt.
Wortbildungshinweis: zu
Markt (I).
- Belegtext:
die in der matricul begriffene kaufleute, sollen einen notarium oder marckt-schreiber zu erwaehlen ... haben, dieser ist schuldig alle handlungen und acta, welche den marckt anhaengig,
und fuer desselben magistrat gehoerig seyn, zu registriren
Datierung: 1666
Fundstelle: Siegel,CJCamb. I 205
- Belegtext:
der abgefertigte [Kaufmann] soll schuldig seyn, seine procuram oder gewalt dem marckt-schreiber zu ueberantworten, der darueber sonderbare registraturen halten soll
Datierung: 1711
Fundstelle: Marperger,BeschrMessen II 41
[weitere Angaben: ebd. 47]
Wort danach: Marktschreibersbelohnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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