Wort davor: Marktschranne

Marktschreiber
Wortklasse: Maskulinum

Marktschreiber (I)
Erklärung: Gerichtsschreiber eines Marktes (V), teilweise auch mit weiteren Funktionen, häufig in der Wendung Stadt- und Marktschreiber.

Marktschreiber (II)
Erklärung: nur für Bozen belegt; Urkunds- und Ordnungsbeamter für den Bozener Jahrmarkt.
Wortbildungshinweis: zu Markt (I).

Wort danach: Marktschreibersbelohnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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