Wort davor: Marktschließung

Marktschluß
Wortklasse: Maskulinum

Marktschluß (I)
Erklärung: rechtsgültiger Abschluß eines Kaufvertrages als Voraussetzung für die Ausübung des Näherrechts.
vgl. Kaufschluß.
Wortbildungshinweis: zu Markt (VI).

Marktschluß (II)
Erklärung: hier: Festsetzung der Verkaufsmodalitäten für einen Weinmarkt.

Wort danach: marktschön

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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