Wort davor: Marktschild
Marktschilling
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Abgabe an die Obrigkeit des Marktes ( I oder V).
vgl.
Marktgeld (I).
- Belegtext:
in foro et forensi iure quod vulgariter marketschillinge nuncupatur
Datierung: 1253
Fundstelle: Amorbach 214
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- Belegtext:
ein igleich lederer. oder gerber. oder schuhwürt. die marchtreht habent der gibt iglicher ze drein goltvasten als vil als ein prewe oder ein pfister vnd geben keinen marcht schilling
Datierung: 1348
Fundstelle: HohenloheRB. 30
- Datierung: 1359
Fundstelle: Amorbach 219
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- Belegtext:
diejenigen, so in frien hoben sitzen und des marts und wegs gebruchen, soln ein martschilling jars geben
Datierung: 1523
Fundstelle: MarburgRQ. II 518
Wort danach: Marktschlag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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