Wort davor: Marktschiff
Marktschiffer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
obrigkeitlich konzessionierter Betreiber eines Marktschiffs.
vgl.
1Fähre (I),
Marktfähring,
Marktferge,
Marktführer.
- Belegtext:
dieselben zwene markschiffer die ... zweie markschiff mit mirklichen sweren kosten ... degelich furen ... mußten
Datierung: 1474
Fundstelle: LeipzStud. II 1 S. 79
- Belegtext:
[Vertrag zw. dem Erzbischof von Mainz und Frankfurt:] haben wir uns ... verglichen . .., daß die marck-schiffer, ihre knechte ... und zugehoerde des schiffs,
in- und ausserhalb der meß-zeiten, in causa civilibus, mit einigem arrest im marck-schiff nicht behafftet werden
Datierung: 1584?
P.J. Marperger, Neueröffnete Wasserfahrt ... (Dresden 1723) 247f.
- Belegtext:
van de marktschippers, en den commissaris van de marktscheepen den vaartsen Rhyn afvarende
Datierung: 1658
Region/Autor/Textsorte:
Utrecht
Fundstelle: NlWB. IX 253
- Belegtext:
wir stadtbaumeister und rath der stadt [Boppard] ... thun kunt . .., dass ... wir von undenklich zeiten her das recht marckschieffer anzuordnen ... gehabt ... auch noch wurklich dasselbe geniessen
Datierung: 1729
Fundstelle: DZGeschW.2 Mbl. 1 (1896/97) 235
- Datierung: 1748
Fundstelle: AktWienKongr. I 3 S. 46f.
- Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: AnnNassau 66 (1955) 198 Anm. 61
Wort danach: Marktschifferei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten