Wort davor: Marktschelle

Marktschiff
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: von der Landesherrschaft eingerichtetes und verliehenes Transportmittel für Marktbesucher und den Warenverkehr auf Wasserstraßen, das unter besonderem Friedensschutz ( Geleit I 2) steht; auch das darauf bezogene Recht.
vgl. 2Fähre (I 1), 2Fähre (II), Marktfähre, Marktzille.

Wort danach: Marktschiffer

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