Wort davor: Marktrevisor

Marktrichter
Wortklasse: Maskulinum

Marktrichter (I)
Erklärung: häufig belegt im österr. Raum als Richter in einem Markt (V), der wegen der Exemtion des Marktes (V) aus dem Landesgericht (I) im Gegensatz zum Landesrichter (III) steht, später auch als bloßer Polizei- und Aufsichtsbeamter, in der bayrischen Land- und Stadtgerichtsorganisation tw. (Dachau) in Funktionseinheit mit dem Landesrichter (III), vgl. Schlosser,SpätmaZivilProz. 125.
bedeutungsverwandt: Marktgrietmann, Marktschulze, Marktvogt, Stadtrichter.

Marktrichter (II)
Erklärung: in österreichischen und ungarischen Städten auf den Markt (I) beschränkter Richter und Marktaufseher; insb. für Magdeburg belegt: Richter für die Messe.
Wortbildungshinweis: zu Markt (I).

Wort danach: Marktrichteramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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